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elumeo: Hauptversammlung hat ein Nachspiel

24.06.2019 13:26 Uhr - Autor: Michael Barck  auf twitter

Bild und Copyright: elumeo.

Bei der tief gestürzten elumeo hat die Hauptversammlung vom 12. Dezember 2018 ein juristisches Nachspiel: Die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA hat die Ergebnisse bereits im Januar angefochten, nun geht der Streit vor Gericht. „Das Gericht hat Termin zu mündlichen Verhandlung für den 2. August 2019 bestimmt”, teilt Ottoman mit. elumeo-Versammlungsleiter Wolfgang Boyé hatte die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA nicht zur Hauptversammlung zugelassen. Dies sei zu Unrecht erfolgt, so das Unternehmen.

„Die Klage richtet sich u.a. gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung, mit der die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der elumeo SE ohne Berücksichtigung der Stimmen der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA geändert wurde”, so Ottoman.


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Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der elumeo SE








DGAP-Media / 24.06.2019 / 09:59

Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der elumeo SE vom 12. Dezember 2018:
Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 2. August 2019


In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2018 der elumeo SE hat der Versammlungsleiter, Herr Wolfgang Boyé, die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA nicht zur Hauptversammlung zugelassen und damit die Rede- und Stimmrechte der Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA bei der ... DGAP-News von elumeo weiterlesen.

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