Stada: Abfindungsangebot läuft
20.03.2018 13:59 Uhr - Autor: Michael Barck auf twitter
Das für Stada zuständige Amtsgericht hat den Gewinnabsführungsvertrag des Unternehmens mit dem Hauptaktionär Nidda Healthcare ins Handelsregister eingetragen. Dies meldet Stada am Dienstag. Mit der Eintragung sei der Vertrag wirksam geworden, so das Unternehmen. Aktionäre hätten damit „nunmehr die Möglichkeit, ihre Aktien der Nidda Healthcare gegen Erhalt einer Abfindung in Höhe von 74,40 Euro je Aktie über ihre depotführende Bank anzudienen”, so Stada. Anteilseigner, die das Angebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre und sollen pro Jahr eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3,82 Euro statt der Dividende erhalten.
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DGAP-News: STADA Arzneimittel AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen STADA Arzneimittel AG und Nidda Healthcare GmbH erlangt Wirksamkeit / Beginn der Annahmefrist des Abfindungsangebots
DGAP-News: STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
STADA Arzneimittel AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen STADA Arzneimittel AG und Nidda Healthcare GmbH erlangt Wirksamkeit / Beginn der Annahmefrist des Abfindungsangebots
20.03.2018 / 11:48
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Bad Vilbel, 20. März 2018 - Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zwischen der Nidda Healthcare GmbH (Nidda Healthcare) als ... DGAP-News von Stada Arzneimittel weiterlesen.
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