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V-BANK AG: Einfach ausrechnen: Aktien, Fonds & Co verschenken und keine Steuer zahlen

10.05.2021, 13:15:00 Uhr - Autor: EQS

DGAP-News: V-BANK AG / Schlagwort(e): Markteinführung/Produkteinführung
V-BANK AG: Einfach ausrechnen: Aktien, Fonds & Co verschenken und keine Steuer zahlen

10.05.2021 / 13:15
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Mit einem sogenannten Nießbrauch-Depot können Vermögende über die bestehenden Freibeträge hinaus zu Lebzeiten Besitz verschenken und Schenkungssteuern vermeiden. Die V-BANK stellt Anlegern und Beratern erstmals ein kostenloses Programm im Internet zur Verfügung, das Nutzern anhand von Beispielrechnungen in wenigen Klicks zeigt, was hier rechnerisch denkbar ist.

München, 06. Mai 2021. Max Tüchtig ist ein erfolgreicher Mittelständler aus Ulm. Auch privat sorgt der 63-jährige Unternehmer gerne rechtzeitig vor: Zu Lebzeiten will er daher seiner 19-jährigen Tochter Susanne eine Million Euro schenken. Doch der Freibetrag beläuft sich nur auf 400.000 Euro. Sein Berater Rudi Rendite schlägt ihm deshalb vor, ein Wertpapierdepot mit Vorbehalt des Nießbrauchs zu verschenken. Gemeinsam nutzen sie den neuen kostenlosen Nießbrauch-Rechner der V-BANK unter https://www.v-check.de/vermoegen-sichern, um herauszufinden, welchen Betrag Max Tüchtig seiner Tochter überhaupt optimiert schenken kann. Max Tüchtig gibt die dafür nötigen Angaben ein: Alter (63 Jahre), Geschlecht (männlich), Beziehungsverhältnis (Tochter) und die erwartete Depotrendite (fünf Prozent pro Jahr).

Eingabemaske des Nießbrauchrechners

Nach dem Ergebnis wissen sie, dass das Depotvolumen sogar mehr als eine Million Euro betragen könnte.Bei einer normalen Schenkung dieses Geldbetrages hingegen würden Steuern in Höhe von rund 95.000 Euro anfallen.

Beispiel: Ergebnis

Vermögen über Depots zu Lebzeiten mit dem Vorbehalt des Nießbrauchs zu verschenken, sollte frühzeitig vollzogen werden. Denn umso jünger der Schenkende ist, desto höher ist seine statistische Lebenserwartung und somit der Kapitalwert des Nießbrauchs. Weitere entscheidende Vorteile dieses Instrumentes, Vermögen zu übertragen, sind: Durch entsprechende vertragliche Regelungen kann der Schenkende zu Lebzeiten die Depotstrategie bestimmen und sogar eine Rückabwicklung für bestimmte Ereignisse vorsehen, wenn beispielsweise der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt. Unternehmer Tüchtig kann also seine Tochter, die gerade ihr Studium begonnen hat, an die Verwaltung des Vermögens behutsam heranführen.

Den Begriff Nießbrauch kennen viele aus dem Immobilienbereich: Wenn also Unternehmerehepaar Tüchtig ihrer Tochter Susanne das elterliche Haus überschreibt, darin aber auf Lebenszeit wohnen bleibt. Das mindert den Wert des Geschenkes und somit die Steuern, die zu zahlen sind. Ein analoges Prinzip greift beim Schenken von Wertpapieren.

Bei der Übertragung eines Depots mit einem Vorbehalt des Nießbrauchs, darf die Tochter Susanne beim Finanzamt nicht nur ihren Freibetrag von 400.000 Euro für Schenkungen geltend machen. Da sie unter anderem Zinsen und Dividenden nicht nutzen kann, bringt ihr das geschenkte Vermögen unterm Strich weniger. Um zu ermitteln wieviel, wird der sogenannte Jahreswert bestimmt und entsprechend anhand eines von der statistischen Lebenserwartung abhängigen Multiplikators hochgerechnet. Das ergibt im Fall der Tüchtigs bei angenommen fünf Prozent jährlichem Ertrag 604.050 Euro. Darauf muss die Tochter Susanne wahrscheinlich bis zum Tod des Vaters Max verzichten. Da dieser Betrag bei der Schenkung nicht übergeht, liegt der Rest innerhalb des persönlichen Freibetrags und es werden null Euro Steuern fällig. Einen Haken gibt es allerdings: die Mindestlaufzeit. Der 63 Jahre alte Vater Max muss noch mindestens sieben Jahre leben, damit der volle Nießbrauch aufgebraucht ist.

Das Rechentool, das die V-BANK erstmals für alle Anwender frei zugänglich entwickelt hat, hilft diesen, in wenigen Klicks beispielhaft zu erfassen, welcher Wert maximal durch eine Depotschenkung mit dem Vorbehalt des Nießbrauchs verschenkt werden kann. Zunächst müssen Alter und Geschlecht per Schieberegler erfasst, dann das Beziehungsverhältnis wie Ehepartner oder Neffen und Nichten ausgewählt und anschließend eine Schätzung eingestellt werden, welche Erträge mit dem Depot in den kommenden Jahren erwirtschaftet werden können. Das Gesetz sieht hier derzeit eine Rendite von maximal 5,37 Prozent p.a. vor. Die Richtigkeit der anschließenden Berechnung wurde durch einen unabhängigen Steuerberater überprüft und bestätigt. Das Rechentool erbringt und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die bereitgestellten Angaben und Rechenergebnisse dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Anlageberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf, Verkauf, Halten oder Schenkung eines Finanzproduktes?/?Finanzinstrumentes dar.

Über die V-Bank:

Die V-BANK fokussiert sich seit ihrer Gründung auf die Depot- und Kontoführung sowie auf die Wertpapierabwicklung für unabhängige Vermögens-verwalter, Family Offices, vermögensverwaltende Banken und ausgewählte institutionelle Kunden. Mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf professionelle Zielgruppen unterscheidet sich die V-Bank von ihren Wettbewerbern und spielt eine aktive Rolle in der Entwicklung eines wichtigen Wachstumsmarkts der Finanzbranche. Zum 31.12.2021 betreute die V-BANK für über 450 Geschäftspartner rund 25,5 Milliarden Euro an Kundenvermögen. Sie beschäftigte am Standort München 72 Mitarbeiter. Die V-Bank wurde zuletzt mehrfach ausgezeichnet, unter anderem als Beste Depotbank 2021, als Top Innovator 2021 sowie für ihre "Ausgezeichnete Servicequalität".



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