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MORGAN STANLEY INFRASTRUCTURE PARTNERS GIBT DAS ENDGÜLTIGE ERGEBNIS DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS AN ALLE AKTIONÄRE DER PNE AG BEKANNT

06.01.2020, 20:29:17 Uhr - Autor: EQS

DGAP-News: Photon Management GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot MORGAN STANLEY INFRASTRUCTURE PARTNERS GIBT DAS ENDGÜLTIGE ERGEBNIS DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS AN ALLE AKTIONÄRE DER PNE AG BEKANNT 06.01.2020 / 20:29 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG (ALS GANZES ODER IN AUSZÜGEN) IN ODER AUS EINER JURISDIKTION, IN DER DIESE VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG EINE VERLETZUNG RELEVANTER GESETZE DIESES LANDES DARSTELLEN WÜRDE MORGAN STANLEY INFRASTRUCTURE PARTNERS GIBT DAS ENDGÜLTIGE ERGEBNIS DES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS AN ALLE AKTIONÄRE DER PNE AG BEKANNT MSIP sichert sich zum Ende der weiteren Annahmefrist insgesamt ca. 40 % der Aktien der PNE AG Als größter Aktionär wird MSIP die Unternehmensentwicklung von PNE unterstützen Vollzug der Transaktion erfolgt voraussichtlich am 9. Januar 2020 Frankfurt/Cuxhaven, 6. Januar 2020 - Die Photon Management GmbH (der "Bieter" bzw. der "Investor"), ein mit Fonds verbundenes Unternehmen, die von Morgan Stanley Infrastructure Inc. verwaltet und beraten werden und Teil von Morgan Stanleys globaler privater Infrastrukturinvestitionsplattform Morgan Stanley Infrastructure Partners ("MSIP") sind, hat heute das endgültige Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Angebot") an alle Aktionäre der PNE AG ("PNE" bzw. das "Unternehmen") (ISIN DE000A0JBPG2) zum Erwerb aller noch nicht direkt vom Investor gehaltenen PNE-Aktien veröffentlicht.   Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 31. Dezember 2019 hat sich der Bieter ca. 40 % der Aktien gesichert und ist damit größter Anteilseigner der PNE AG.   Christoph Oppenauer, Executive Director bei MSIP in Frankfurt, sagte: "Wir freuen uns, nach Abschluss unseres Übernahmeangebots in den kommenden Tagen größter Aktionär der PNE AG zu werden. Als langfristig orientierter Infrastrukturinvestor freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen in den kommenden Jahren."   Sämtliche Vollzugsbedingungen sind erfüllt. Die endgültige Abwicklung und der Vollzug (Closing) der Transaktion werden für den 9. Januar 2020 erwartet.   Weitere Informationen sind auf folgender Website verfügbar: www.photon-angebot.de.   Pressekontakt: FTI Consulting     Anja Meusel Tel.: +49 (0) 69 92037 120 Mobil: +49 (0) 151 628 412 40 E-Mail: anja.meusel@fticonsulting.com Florian Brückner Tel.: +49 (0) 69 92037 144 Mobil: +49 (0) 160 919 252 65 E-Mail: florian.brueckner@fticonsulting.com           Über Morgan Stanley Infrastructure Partners Morgan Stanley Infrastructure Partners ("MSIP") wurde im Jahr 2006 gegründet und hat als führende globale Plattform für Infrastrukturinvestitionen Kapitalverpflichtungen in Höhe von etwa 8 Milliarden USD in 26 Portfoliounternehmen investiert. Das Unternehmen verfolgt einen etablierten, disziplinierten Prozess für die Anlage und Verwaltung eines diversifizierten Portfolios von Infrastrukturanlagen, vorwiegend in OECD-Ländern. Als Infrastrukturinvestor sucht MSIP nach Vermögenswerten mit langer Nutzungsdauer, die grundlegende Dienstleistungen für die Gesellschaft erbringen und gleichzeitig stabile und planbare Cashflows erzeugen, die an die Inflation gekoppelt sind. Schwerpunktsektoren von MSIP sind insbesondere Stromerzeugung und Versorger, Erdgas, Transport und digitale Infrastruktur. Das Team verfügt über umfassende Erfahrung in den Bereichen Infrastrukturanlagen und Vermögensverwaltung. Es ist eines der größten der Branche und hat weltweit Niederlassungen. Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der PNE AG (das "Unternehmen") dar. Die endgültigen Bedingungen und weiteren Bestimmungen hinsichtlich des öffentlichen Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage angegeben, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt wurde sowie in der darauf Bezug nehmenden Angebotsänderung. Anlegern und Inhabern von Wertpapieren des Unternehmens wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlagen in ihrer geänderten Fassung sowie alle Ankündigungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot zu lesen, sobald sie veröffentlicht werden, da diese wichtige Informationen enthalten (werden). Das Angebot erfolgt ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere im Einklang mit dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) sowie mit einigen Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, die auf grenzüberschreitende Übernahmeangebote anwendbar sind. Das Angebot wird nicht gemäß Bestimmungen anderer Länder ausgeführt als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland oder ggf. der Vereinigten Staaten von Amerika. Daher wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine weiteren Ankündigungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Angebots eingereicht, veranlasst oder gewährt. Anleger in und Inhaber von Wertpapieren des Unternehmens können sich nicht darauf verlassen, auf Anlegerschutzbestimmungen in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland oder ggf. den Vereinigten Staaten von Amerika zurückgreifen zu können. Vorbehaltlich der in den Angebotsunterlagen beschriebenen Ausnahmen sowie der Befreiungen, die von den jeweiligen Aufsichtsbehörden gewährt werden können, wird ein öffentliches Übernahmeangebot weder direkt noch indirekt in Ländern abgegeben, in denen eine solche Handlung einen Verstoß gegen die Gesetze dieses Landes darstellen würde. Die Photon Management GmbH (die "Bieterin") behält sich das Recht vor, im gesetzlich zulässigen Rahmen neben dem Angebot direkt oder indirekt weitere Aktien an der Börse oder außerhalb der Börse zu erwerben. Werden zusätzliche Aktien erworben, werden Informationen über einen solchen Erwerb unter Angabe der erworbenen oder zu erwerbenden Anzahl von Aktien und die gezahlte oder vereinbarte Gegenleistungen unverzüglich veröffentlicht, falls und soweit dies aufgrund der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen maßgeblichen Landes erforderlich ist. Sofern Ankündigungen in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, stellen diese Aussagen keine Tatsachen dar und sind durch Ausdrücke wie "wird", "erwartet", "ist der Ansicht", "schätzt", "beabsichtigt", "zielt darauf ab", "nimmt an" oder ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Solche Aussagen drücken Absichten, Meinungen oder aktuelle Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen aus. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf derzeitigen Plänen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt haben, von denen sie aber nicht behaupten, dass sie in Zukunft korrekt sein werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten und sind schwer zu prognostizieren. In der Regel können sie von der Bieterin und den mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen nicht beeinflusst werden. Diese Erwartungen und zukunftsgerichteten Aussagen können sich als falsch erweisen, und die tatsächlichen Ereignisse oder Folgen können erheblich von denjenigen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind oder zum Ausdruck kommen. Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen im Hinblick auf die tatsächliche Entwicklung oder Vorkommnisse, grundlegende Bedingungen, Annahmen oder sonstige Faktoren zu aktualisieren. 06.01.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de 947607  06.01.2020 

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