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J.P. Morgan SE: IONOS Group SE Post-Stabilisierungs-Mitteilung - Keine Ausübung der Greenshoe-Option

03.03.2023, 20:00:04 Uhr - Autor: EQS

EQS-News: J.P. Morgan SE / Schlagwort(e): Sonstiges
J.P. Morgan SE: IONOS Group SE Post-Stabilisierungs-Mitteilung - Keine Ausübung der Greenshoe-Option

03.03.2023 / 20:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


3. März 2023

Nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig wäre.

 

IONOS Group SE

Post-Stabilisierungs-Mitteilung - Keine Ausübung der Greenshoe-Option

Im Anschluss an die Ankündigung vor dem Stabilisierungszeitraum vom 7. Februar 2023 gibt J.P. Morgan SE (Kontakt: Kontakt: Stefan Weiner; + 49 69 71240) hiermit bekannt, dass der Stabilisierungszeitraum am 1. März 2023 vorzeitig beendet wurde und seitdem keine Stabilisierungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden. Die Greenshoe-Option, die dem Stabilisierungsmanager in Bezug auf bis zu 3.150.000 Stammaktien gewährt wurde, wurde und wird nicht ausgeübt. Während des Stabilisierungszeitraums hat der Stabilisierungsmanager die folgenden Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt:

Die Wertpapiere:  
Emittentin: IONOS Group SE
Beschreibung: Angebot von bestehenden Namensaktien ohne Nennwert ("Stammaktien")
ISIN: DE000A3E00M1
WKN: A3E00M
Handelssymbol: IOS
Stabilisierungsmanager: J.P. Morgan SE
Datum, an dem die Stabilisierung begann: 8. Februar 2023
Datum, an dem die letzte Stabilisierung erfolgte: 1. März 2023
Anzahl der Stammaktien, die im Rahmen der Stabilisierung erworben wurden: 3.150.000
Handelsplatz der Stabilisierung: Frankfurter Wertpapierbörse

 


 

 

Für jedes Datum, an dem Stabilisierungstransaktionen durchgeführt wurden, war die Preisspanne wie folgt:

Datum Volumen Volumen-
gewichteter
Durchschnitts-
preis
Niedrigster Preis Höchster Preis Handelsplatz
8. Februar 2023 1.934.160 EUR 18,01837 EUR 17,54 EUR 18,44 Frankfurter Wertpapierbörse
9. Februar 2023 757.750 EUR 16,93829 EUR 16,28 EUR 17,80 Frankfurter Wertpapierbörse
10. Februar 2023 197.730 EUR 16,53260 EUR 16,25 EUR 17,04 Frankfurter Wertpapierbörse
13. Februar 2023 92.500 EUR 16,84740 EUR 16,51 EUR 17,01 Frankfurter Wertpapierbörse
14. Februar 2023 25.001 EUR 16,97207 EUR 16,70 EUR 17,07 Frankfurter Wertpapierbörse
15. Februar 2023 27.695 EUR 16,62071 EUR 16,50 EUR 16,94 Frankfurter Wertpapierbörse
16. Februar 2023 16.385 EUR 16,563112 EUR 16,45 EUR  16,73 Frankfurter Wertpapierbörse
17. Februar 2023 19.735 EUR 16,366133 EUR 16,28 EUR  16,47 Frankfurter Wertpapierbörse
20. Februar 2023 3.042 EUR 16,382413 EUR 16,30 EUR  16,46 Frankfurter Wertpapierbörse
21. Februar 2023 8.282 EUR 16,339560 EUR 16,30 EUR  16,48 Frankfurter Wertpapierbörse
22. Februar 2023 5.500 EUR 16,312604 EUR 16,30 EUR  16,38 Frankfurter Wertpapierbörse
23. Februar 2023 15.604 EUR 16,330376 EUR 16,30 EUR  16,44 Frankfurter Wertpapierbörse
24. Februar 2023 15.000 EUR 16,316508 EUR 16,30 EUR 16,42 Frankfurter Wertpapierbörse
27. Februar 2023 14.893 EUR 15,998442 EUR 15,64 EUR 16,34 Frankfurter Wertpapierbörse
28. Februar 2023 11.768 EUR 15,784313 EUR 15,60 EUR 15,92 Frankfurter Wertpapierbörse
1. März 2023 4.955 EUR 15,822603 EUR 15,78 EUR 15,90 Frankfurter Wertpapierbörse
Gesamtvolumen (EUR / Aktien): EUR 55.268.641,79 / 3.150.000

In Bezug auf die Zwischen-Stabilisierungs-Mitteilung ("Mitteilung") vom 24. Februar 2023 ist eine Korrektur hinsichtlich der Angabe zum Gesamtvolumen erforderlich. Das zutreffende Gesamtvolumen (EUR / Aktien) am Tag der Mitteilung  betrug EUR 1.124.070,26 / 68.548.

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und ist nicht als Empfehlung oder Angebot zur Zeichnung oder zum anderweitigen Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung auszulegen.

Diese Bekanntmachung und das Angebot der Wertpapiere, auf die sie sich bezieht, sind nur an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs und an Personen im Vereinigten Königreich gerichtet, die über professionelle Erfahrung in Investitionsangelegenheiten verfügen oder vermögende Personen im Sinne von Artikel 12 (5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 sind, und andere Personen im Vereinigten Königreich dürfen ihre Handlungen nicht darauf basieren oder sich darauf verlassen.

Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, jedes Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika und des District of Columbia) (die "Vereinigten Staaten") dar und sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe oder Veröffentlichung, Verteilung oder Freigabe in den Vereinigten Staaten bestimmt. Die angebotenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung (der "Securities Act") oder gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, weiterverkauft, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act oder gemäß einer Befreiung von diesen Registrierungserfordernissen oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht diesen Registrierungserfordernissen unterliegt, und in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert. Es findet kein öffentliches Angebot der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Angebotsaktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass die Angebotsaktien; (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbewertung"). Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung kann der Kurs der angebotenen Aktien fallen und Anleger könnten ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren; die angebotenen Aktien bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz; und eine Anlage in die angebotenen Aktien ist nur mit Anlegern vereinbar, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die Beurteilung des Zielmarktes erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II dar, noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die angebotenen Aktien zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf sie zu ergreifen.

 

 



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