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Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen

04.06.2019, 14:21:25 Uhr - Autor: EQS

DGAP-Ad-hoc: Staramba SE / Schlagwort(e): Gewinnwarnung Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen 04.06.2019 / 14:21 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen - Umsatz i.H.v. rd. EUR 0,3 Mio. statt prognostizierte EUR 17,6 Mio., EBITDA EUR -11,1 Mio. statt EUR 5,7 Mio. Berlin, 04. Juni 2019 Der Verwaltungsrat der Staramba SE (XETRA: 99SC) hat heute im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 festgestellt, dass das Bestehen eines Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 anzunehmen ist. Aus diesem Grund wird der Verwaltungsrat unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wird der Verwaltungsrat den Aktionären die Lage der Gesellschaft erläutern. Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind Änderungen am Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018, welche im Zuge der Abschlussarbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden mussten und welche sich auf den Umsatz und das EBITDA der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 auswirken. Nach intensiven Beratungen mit dem zuständigen Wirtschaftsprüfer und externen Experten wurde nach einer handelsrechtlichen Neueinstufung beschlossen, die STARAMBA.Token-Verkäufe aus dem ICO im Geschäftsjahr 2018 nicht unmittelbar als Umsatz anzuerkennen. Die verkauften STARAMBA.Token werden im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vielmehr als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen und führen somit erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umsatzbuchung. In der Pressemitteilung vom 13. Februar 2019 wurde bereits auf diese (handels- und steuerrechtlichen) Unsicherheiten hinsichtlich der Tokenverkäufe hingewiesen; zusätzlich hatte die Gesellschaft auch schon im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 ausführlich über diese Bedenken berichtet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand geht der Verwaltungsrat davon aus, dass die Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen zur Folge hat, dass sich der am 13. Februar 2019 prognostizierte Umsatz für das Geschäftsjahr 2018 von zuvor rund EUR 17,6 Mio. auf rund EUR 330.000 reduziert. Auf dieser Basis hat die STARAMBA SE das Geschäftsjahr 2018 mit einem EBITDA in Höhe von ca. EUR -11,1 Mio. abgeschlossen. Dies bedeutet eine Verringerung um EUR 16,8 Mio. gegenüber der letzten Prognose von rund EUR 5,7 Mio. Als Folge dieser bilanziellen Anpassungen muss nach aktuellem Stand angenommen werden, dass zum 31. Dezember 2018 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG eingetreten ist. Der Verwaltungsrat prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten eigenkapitalstärkender Maßnahmen, um dem oben genannten Umstand schnellstmöglich entgegenzutreten und den hälftigen Verlust des Grundkapitals zu beseitigen. Die Veröffentlichung des vollständigen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 ist für den 28. Juni 2019 vorgesehen. Disclaimer:Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der Staramba SE noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht mittelbar oder unmittelbar in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien verteilt, veröffentlicht oder dorthin übermittelt werden. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Staramba SE sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und werden in diesen Ländern weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen. 04.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-0 Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1 E-Mail: heydrich@staramba.com Internet: www.staramba.com/ ISIN: DE000A1K03W5 WKN: A1K03W Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 819115   Ende der Mitteilung DGAP News-Service 819115  04.06.2019 CET/CEST

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