Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu stellen
02.06.2016, 17:52:51 Uhr - Autor: EQS
DGAP-Ad-hoc: Vtion Wireless Technology AG / Schlagwort(e): Sonstiges Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu stellen 02.06.2016 / 17:52 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Ad-Hoc-Mitteilung Vtion Wireless Technology AG entscheidet sich, den Antrag auf den Wechsel vom Prime Standard in den General Standard des Regulierten Marktes zu stellen Frankfurt, 2. Juni 2016. Die Aktien der Vtion Wireless Technology AG (Segment Prime Standard, ISIN: DE000CHEN993, WKN: CHEN) sind derzeit zum Wertpapierhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und gleichzeitig im Untersegment des Regulierten Marktes mit zusätzlichen Pflichten zugelassen, die sich aus der Einbeziehung ergeben (Prime Standard). Heute hat der Vorstand der Vtion Wireless Technology AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, den Widerruf der Zulassung zum Prime Standard zu beantragen. Die Zulassung der Aktien der Vtion Wireless Technology AG zum Regulierten Markt (General Standard) soll davon zunächst unberührt bleiben. Der Widerruf der Zulassung wird innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung im Internet (www.deutscheboerse. com) durch die Geschäftsführung der Deutschen Börse wirksam. Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Kirchhoff Consult AG Andreas Friedemann, tel.: +49 40 60 91 86 50, andreas.friedemann@kirchhoff.de oder besuchen Sie unsere Website auf: www.vtion.de Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben; sie beruhen stattdessen auf Vtions derzeitigen Ansichten und Erwartungen und die diesen zugrundeliegenden Annahmen hinsichtlich in der Zukunft liegender Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß zahlreichen Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Der Eintritt jeder dieser Risiken und Unsicherheiten sowie das Herausstellen der Unrichtigkeit der Annahmen, auf welchen die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, könnte zu erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichenden Ergebnissen führen. Vtion übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Jegliche zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht wird. 02.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Vtion Wireless Technology AG Westhafenplatz 1 (Westfalen Tower) 60327 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 69 710 456 245 Fax: +49 69 710 456 248 E-Mail: ir@vtion.de,Janina.schumann@kirchhoff.de Internet: www.vtion.de ISIN: DE000CHEN993 WKN: CHEN99 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service 468885 02.06.2016
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