One Square Advisory Services GmbH: München, 24. April 2018 - Gutachten zur Ermittlung der Insolvenzreife der ALNO AG liegt vor
24.04.2018, 18:09:08 Uhr - Autor: EQS
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe One Square Advisory Services GmbH: München, 24. April 2018 - Gutachten zur Ermittlung der Insolvenzreife der ALNO AG liegt vor 24.04.2018 / 18:09 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. München, 24. April 2018 - Gutachten zur Ermittlung der Insolvenzreife der ALNO AG liegt vor Im Gutachten kommen die Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass die ALNO AG i.I. bereits im Jahr 2013 zahlungsunfähig war. Das Team des Insolvenzverwalters bereitet derzeit die Geltendmachung der Ansprüche der Insolvenzmasse vor. Die Ermittlungen zu den Gesamtforderungen werden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Das Gutachten liegt den gemeinsamen Vertretern noch nicht vor, sodass der genaue Zeitpunkt der Insolvenzreife noch nicht genannt werden kann. Im Übrigen kann das Gutachten aufgrund der strafrechtlichen Relevanz den Gläubigern nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Insolvenzverwalter der ALNO Aktiengesellschaft i.I hat am 24. Januar 2018 eine Pressemitteilung bzgl. des Gutachtens zur Ermittlung der Insolvenzreife der ALNO AG veröffentlicht. Die One Square Advisory Services GmbH ("One Square") und Herr Rechtsanwalt Daniel Vos informieren in ihrer Eigenschaft als gemeinsame Vertreter aller Anleihegläubiger der ALNO AG der Anleihen EUR 45.000.000 8,500% Inhaberschuldverschreibung 2013/18 (ISIN: DE000A1R1BR4; WKN: A1R1BR) bzw. EUR 14.000.000 8,000% Wandelschuldverschreibung 2014/19 (ISIN: DE000A11QHW7; WKN: A11QHW) die Gläubiger über den Inhalt: "Pfullendorf, 24. April 2018 - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der ALNO AG i.I. (ISIN: DE0007788408 / WKN: 778840), Herr Prof. Dr. Martin Hörmann, hat heute das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M., im Zusammenhang mit der Ermittlung des Zeitpunkts der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit erhalten. In diesem Gutachten kommt die Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass die ALNO AG i.I. bereits im Jahr 2013 zahlungsunfähig i.S.d. § 17 InsO war. Vor diesem Hintergrund wird der Insolvenzverwalter nun die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Schadensersatzansprüche (insbesondere Organhaftungsansprüche) und Rückzahlungsansprüche nach insolvenzrechtlichen Anfechtungen geltend zu machen. Trotz bestehender Schadensersatz- und Anfechtungsansprüche geht der Insolvenzverwalter nach derzeitigem Kenntnisstand weiter davon aus, dass es in dem Insolvenzverfahren mangels Verwertungsüberschuss i.S.d. § 199 Satz 2 InsO in keinem derzeit denkbaren Szenario zu einer Ausschüttung an die Aktionäre der ALNO AG i.I. kommen wird." One Square und Herr Rechtsanwalt Daniel Vos werden die Anleihegläubiger der ALNO AG über die weiteren Entwicklungen informieren und stehen für Rückfragen, insbesondere für One Square unter alno@onesquareadvisors.com bzw. für Herrn Rechtsanwalt Daniel Vos unter vos@muellerseidelvos.de gerne zur Verfügung. Anleihegläubiger werden gebeten, falls noch nicht geschehen, sich unter diesen Adressen für die jeweiligen Email-Verteiler anzumelden.Kontakt One Square Advisory Services GmbH Theatinerstr. 36 80333 München alno@onesquareadvisors.com www.onesquareadvisors.com MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte PartGmbB Breite Straße 147-151 50667 Kölnvos@muellerseidelvos.de www.muellerseidelvos.de 24.04.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de 678597 24.04.2018
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