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STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Netzwerk

16.11.2017, 08:15:06 Uhr - Autor: EQS

DGAP-Ad-hoc: Staramba SE / Schlagwort(e): Sonstiges STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Netzwerk 16.11.2017 / 08:15 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die hierin enthaltenen Informationen sind nicht für die Veröffentlichung oder Weitergabe an Personen in den USA, Kanada, Japan und Australien gedacht oder freigegeben. Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR STARAMBA SE plant die Herausgabe einer eigenen, auf Blockchain-Technologie basierenden digitalen Währung für den Einsatz im eigenen Social VR-Netzwerk Berlin, 16. November 2017 - Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE hat heute beschlossen, eine eigene digitale Währung für STARAMBA.spaces, das Social VR-Netzwerk der Gesellschaft, herauszubringen. Mit der Herausgabe von bis zu 500 Mio. Token der Markenwährung unter dem Namen "ROYALTY" verfolgt die STARAMBA SE u. a. das Ziel, den weiteren Ausbau ihres Social VR-Netzwerks STARAMBA.spaces zu finanzieren. STARAMBA.spaces ist bereits als Closed Alpha Version veröffentlicht und befindet sich derzeit in der weiteren Entwicklung. Die Digitalwährung wird auf einer Blockchain-Technologie basieren, welche die Abwicklungsvorgänge in der internationalen Lizenzindustrie vereinfachen und transparent machen soll. Die Einführung der ROYALTY-Währung soll schrittweise entsprechend dem Leondrino Live-Cycle erfolgen und startet mit der Schaffung sog. Token, welche auf der Blockchain-Technologie aufbauen werden. Die bis zu 500 Mio. Token sollen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in sog. Coins überführt werden. Abschließendes Ziel ist die Freigabe der ROYALTY-Währung zum öffentlichen Handel über die Leondrino-Plattform (sog. ILO). Zudem ist auch eine Annahmeverpflichtung der ROYALTY-Währung für die eigenen Produkte und Dienstleistungen von STARAMBA.spaces vorgesehen. Weitere Details zu konkreten Anwendungsfällen und zur Markteinführung der digitalen Markenwährung wird die Gesellschaft nach enger Abstimmung mit spezialisierten Dienstleistern auf einer Pressekonferenz am 28. November 2017 am Rande des Eigenkapitalforums in Frankfurt bekannt geben. Ein Teil der Währungsmenge soll noch in diesem Jahr ausgewählten Investoren in Form von Wandeldarlehen angeboten werden. Dabei soll den Investoren jedoch kein Wandlungs- oder vergleichbares Recht auf Aktien oder aktienähnliche Rechte der Gesellschaft gewährt, sondern allein ein Wandlungsrecht auf einzelne Token der ROYALTY-Währung eingeräumt werden. Ebenso wenig sollen die Token oder Coins ein Wandlungs- oder sonstiges Recht auf Aktien oder aktienähnliche Rechte der Gesellschaft beinhalten. Die Wandlung der Darlehen soll zudem erst mit der Einführung der Leondrino-Token-Klasse A erfolgen, d. h. zum Zeitpunkt der Zulassung zum Handel dieser Token durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Disclaimer: Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der STARAMBA SE noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht mittelbar oder unmittelbar in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien verteilt, veröffentlicht oder dorthin übermittelt werden. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der STARAMBA SE sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und werden in diesen Ländern weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen. Kontakt: STARAMBA SE Christian Daudert Geschäftsführender Direktor Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland T: +49 30 403 680 140 F: +49 30 403 680 141info@staramba.comwww.staramba.com CROSS ALLIANCE communication GmbH Susan Hoffmeister Freihamer Straße 2 82166 Gräfelfing / München Deutschland T: +49 89 89 82 72 27sh@crossalliance.dewww.crossalliance.de 16.11.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-0 Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1 E-Mail: heydrich@staramba.com Internet: www.staramba.com/ ISIN: DE000A1K03W5 WKN: A1K03W Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard)   Ende der Mitteilung DGAP News-Service 629825  16.11.2017 CET/CEST

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