EQS-WpÜG: Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG; Bieter: Bayerische Gewerbebau AG
17.06.2026, 18:53:53 Uhr - Autor: EQS
EQS-WpÜG: Bayerische Gewerbebau AG / Kontrollerlangung Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots nach § 10 Abs. 1, 3 WpÜG i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) Bayerische Gewerbebau AG Keferloh 11 85630 Grasbrunn Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100971 Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft Marienplatz 11 80331 München Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100213 Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag: ISIN: DE0005199905, WKN: 519990 Die Bieterin hat am 17. Juni 2026 durch den Erwerb von insgesamt 1.916.231 weiteren Aktien der Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft mit Sitz in München ("Zielgesellschaft") mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von rund EUR 2,56 je Aktie (entsprechend rund 51,86% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft) die Kontrolle gemäß § 35 Abs.1 i.V.m. § 29 Abs.2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Zum 17. Juni 2026 hält die Bieterin unmittelbar insgesamt 2.001.435 Aktien von insgesamt 3.695.000 Aktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht 54,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin Stimmrechte aus weiteren 886.800 unmittelbar von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH mit Sitz in Grasbrunn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 217814, gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, mithin Stimmrechte in Höhe von 24,00% an der Zielgesellschaft. Die Bieterin verfügt somit über insgesamt 2.888.235 Stimmrechte aus unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft und zugerechneten Stimmrechten, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 78,17% entspricht. Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch die Bieterin haben auch folgende Personen mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt: Die Doblinger Beteiligung GmbH hält unmittelbar 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, was 2,00% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft entspricht. Darüber hinaus werden ihr die Stimmrechte aus den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, mithin insgesamt Stimmrechte aus 2.888.235 Aktien (entsprechend rund 78,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die Doblinger Beteiligung GmbH damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der Zielgesellschaft entspricht. b) DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 70325 Die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der Zielgesellschaft entspricht. c) DIB Industriebeteiligung GmbH mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 101156 Die DIB Industriebeteiligung GmbH hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die DIB Industriebeteiligung GmbH damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der Zielgesellschaft entspricht. d) Herr Alfons Doblinger, München, geb. 12.02.1944, geschäftsansässig Lilienthalallee 25, 80939 München Herr Alfons Doblinger hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt Herr Alfons Doblinger damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der Zielgesellschaft entspricht. Diese Veröffentlichung gemäß §35 Abs.1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend unter den Zifferna) bis d) genannten Personen (die "Weiteren Kontrollerwerber"). Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Bieterin hat sich dazu entschlossen, das Pflichtangebot zugleich als öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BörsG an die Aktionäre der Zielgesellschaft zu unterbreiten, um den Widerruf der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse München zu ermöglichen. Die Bieterin hat hierzu am 17. Juni 2026 mit der Zielgesellschaft eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich die Zielgesellschaft vorbehaltlich der Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage u.a. verpflichtet hat, die Anträge auf Delisting nach § 39 Abs. 2 BörsG unverzüglich nach Beginn der Annahmefrist und in jedem Fall nicht später als zehn (10) Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist gegenüber der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Geschäftsführung der Börse München zu stellen und alle weiteren Erklärungen abzugeben sowie Maßnahmen vorzunehmen, die für die Widerrufsentscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Widerrufsentscheidung der Geschäftsführung der Börse München notwendig sind. Die Bieterin wird kein gesondertes Delisting-Erwerbsangebot abgeben. Vielmehr wird das Pflichtangebot mit dem Delisting-Erwerbsangebot verbunden. Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und zugleich für das Delisting-Erwerbsangebot wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die BaFin im Internet unter der Adresse www.ludwigbeck-angebot.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen. Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Grasbrunn, den 17. Juni 2026 Bayerische Gewerbebau AG Vorstand
17.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 2348446 17.06.2026 CET/CEST
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG; Bieter: Bayerische Gewerbebau AG
17.06.2026 / 18:53 CET/CEST
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