Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014: Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung
20.11.2025, 11:32:33 Uhr - Autor: EQS
EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014: Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung Der am 3. Juni 2025 begonnene Aktienrückkauf der Drägerwerk AG & Co. KGaA ("Dräger") für das jährliche Belegschaftsaktienprogramm ist am 12. November 2025 formal abgeschlossen worden. Vom 3. Juni bis 18. Juli wurden insgesamt 70.000 Vorzugsaktien zurückgekauft. In dem Zeitraum nach dem 18. Juli bis 12. November wurden keine weiteren Aktien zurückgekauft. Der Beginn des Rückkaufs war am 2. Juni 2025 angekündigt worden. Der Erwerb der Aktien diente dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Der Vorstand war aufgrund der Regelungen zur aktienbasierten Vergütung nicht teilnahmeberechtigt. Der Erwerb der Vorzugsaktien von Dräger erfolgte durch eine von Dräger beauftragte Bank ausschließlich über die Börse. Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite von Dräger (www.draeger.com) in der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (www.draeger.com/de_corp/Investoren/Aktie). Insgesamt wurden 54.040 der erworbenen Vorzugsaktien für das Belegschaftsaktienprogramm verwendet. Die übrigen 15.960 Vorzugsaktien werden in den kommenden Wochen ausschließlich über die Börse verkauft. Der Verkauf erfolgt durch eine von Dräger beauftragte Bank. Lübeck, 20. November 2025 Der Vorstand Moislinger Allee 53-55
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