INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht
02.09.2025, 08:45:14 Uhr - Autor: EQS
EQS-Ad-hoc: Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG. INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht Jena, 2. September 2025 - Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG (ISIN: DE000A254211) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter mittelbarer Gewährung von Bezugsrechten an die Aktionäre der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals beschlossen. Das Volumen der Kapitalerhöhung beläuft sich auf bis zu 4.374.684 neue Aktien bei einem Bezugsverhältnis von 10:3 und einem Bezugspreis von 1,00 Euro je neuer Aktie. Das Grundkapital soll damit von derzeit 14.582.291 Euro auf bis zu 18.956.975 Euro erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt. Nicht von den Aktionären bezogene neue Aktien aus dem Bezugsrecht sollen nach Ablauf der Bezugsfrist (8. September bis 22. September 2025) im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren angeboten werden. Drei Ankeraktionäre der Gesellschaft (Shareholder Value Beteiligungen AG, Value Focus Beteiligungs GmbH und Sachs Assets GmbH) haben bereits durch eine Backstop-Vereinbarung zugesichert, ihre Bezugsrechte auszuüben sowie sämtliche weiteren Aktien aus der Privatplatzierung zu erwerben, soweit sie nicht bei anderen Aktionären oder Dritten platziert werden. Die Gesellschaft plant, die Mittel aus der Kapitalerhöhung gezielt für die strategische Weiterentwicklung des Cloud-Geschäfts einzusetzen sowie Unternehmensstruktur und Prozesse zu optimieren. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft nachhaltig zu stärken, besonders durch Initiativen im Bereich Künstliche Intelligenz. Kontakt: Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Bezugsangebot erfolgt gemäß Art. 1 Abs. 4 UAbs. 1 lit. db) gemäß Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospekt-VO) ohne Wertpapierprospekt. Es wird jedoch ein Informationsdokument mit den in Anhang IX zur Prospekt-VO genannten Informationen veröffentlicht werden. Das entsprechende Informationsdokument sowie das Bezugsangebot werden auf der Website der Gesellschaft (https://intershop.com/de/investoren) zum Download zur Verfügung stehen. Jeder Aktionär ist gehalten, sich selbst über die INTERSHOP Communications AG und deren Aktie vor Ausübung des Bezugsrechts zu informieren. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser Mitteilung können sich ändern. Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
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