Lenzing AG: Beabsichtigtes Umtauschangebot der Hybridanleihe 2020
16.06.2025, 09:45:34 Uhr - Autor: EQS
EQS-Ad-hoc: Lenzing AG / Schlagwort(e): Finanzierung Beabsichtigtes Umtauschangebot für EUR 500 Mio. nachrangige, rückzahlbare, festverzinsliche Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit mit der ISIN XS2250987356 (Hybridanleihe 2020) und Begebung neuer Euro-denominierter, nachrangiger, rückzahlbarer, festverzinslicher Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit (Hybridanleihe 2025) Lenzing - Die Lenzing Aktiengesellschaft ("Lenzing AG") beabsichtigt berechtigte Inhaber der am 7. Dezember 2020 begebenen EUR 500 Mio. nachrangigen, rückzahlbaren, festverzinslichen Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit mit der ISIN XS2250987356 ("Existing Notes") zu einem exklusiven Angebot zum Umtausch der Existing Notes im Verhältnis von 90 Prozent des Gesamtnennbetrags der Existing Notes in neue Euro-denominierte nachrangige, rückzahlbare, festverzinsliche Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit ("Exchange Notes") und einer Barabfindung in Höhe von 10 Prozent des Gesamtnennbetrags der Existing Notes ("Cash Consideration"), vorbehaltlich der Erfüllung oder des Verzichts auf bestimmte Mindestbedingungen ("Exchange Offer") einzuladen. Die Cash Consideration ist auf EUR 50 Mio. begrenzt. Die Umtauschfrist läuft voraussichtlich vom, am oder um den 16. Juni 2025 bis am oder um den 2. Juli 2025. Das Exchange Offer stellt keine Rückzahlung gemäß § 6(3)(a) oder (b) der Anleihebedingungen der Hybridanleihe 2020 dar. Mit dieser Transaktion beabsichtigt die Lenzing AG, ihr Verschuldungsprofil zu optimieren und ihre Finanzierungskosten zu verbessern. Gleichzeitig mit dem beabsichtigten Exchange Offer, beabsichtigt die Lenzing AG, Euro-denominierte, nachrangige, rückzahlbare, festverzinsliche Schuldverschreibungen ohne feste Laufzeit (die "New Money Notes" und zusammen mit den Exchange Notes die "New Notes") in einem separaten Angebot gegen Barzahlung zu begeben. Die Bedingungen der Hybridanleihe 2025 orientieren sich an den Bedingungen der Hybridanleihe 2020: Es handelt sich um nachrangiges Kapital mit fixer Verzinsung, einseitigem Kündigungsrecht der Lenzing AG und unbegrenzter Laufzeit. Die Hybridanleihe 2025 wird daher nach IFRS als Eigenkapital klassifiziert. Die Hybridanleihe 2025 wird der Hybridanleihe 2020 im Rang vorrangig sein. Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung stellt keine Einladung zur Teilnahme am Exchange Offer in oder von einer Rechtsordnung aus dar, in der oder von der aus, oder an oder von einer Person aus dar, an die oder von der aus, eine solche Aufforderung nach den geltenden Wertpapiergesetzen unzulässig ist. Diese Mitteilung stellt unter Umständen, unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich unzulässig ist, weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Tausch der New Notes dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
16.06.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com 2155254 16.06.2025 CET/CEST
Lenzing AG: Beabsichtigtes Umtauschangebot der Hybridanleihe 2020
16.06.2025 / 09:45 CET/CEST
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