Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)
17.03.2025, 17:13:14 Uhr - Autor: EQS
EQS-News: Deutsche Post AG
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Corporate News Information zum Aktienrückkaufprogramm Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland WKN: 555200 ISIN: DE0005552004 Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung) Der Vorstand der Deutsche Post AG hatte im Februar 2022 zunächst beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG in einer Größenordnung von bis zu 50 Millionen Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu Euro 2 Mrd. durchzuführen. Am 14. Februar 2023 hat der Vorstand der Deutsche Post AG beschlossen, die Anzahl der zurück zu erwerbenden Aktien auf bis zu 105 Millionen Aktien und den Gesamtkaufpreis auf bis zu Euro 3 Mrd. zu erhöhen. Am 12. Februar 2024 hat der Vorstand der Deutsche Post AG beschlossen, die Anzahl der zurück zu erwerbenden Aktien auf bis zu 130 Millionen Aktien und den Gesamtkaufpreis auf bis zu Euro 4 Mrd. zu erhöhen. Am 18. Februar 2025 hat der Vorstand der Deutsche Post AG beschlossen, die Anzahl der zurück zu erwerbenden Aktien auf bis zu 210 Millionen Aktien und den Gesamtkaufpreis auf bis zu Euro 6 Mrd. zu erhöhen. Die zurückgekauften Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte bzw. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder für die Erfüllung möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der Wandelschuldverschreibung 2017/2025 bzw. möglichen künftigen Wandelschuldverschreibungen genutzt. Der Rückkauf über die Börse startete am 8. April 2022 und endet spätestens im Dezember 2026. Das Aktienrückkaufprogramm erfolgte für die ersten beiden Tranchen auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2021. Auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Mai 2023 wurden eine dritte, vierte und fünfte Tranche durchgeführt sowie eine sechste Tranche begonnen. Auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2023 dürfen Aktien von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden. Der Erwerbspreis darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb. Bisher wurden jeweils auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister fünf Tranchen durchgeführt und eine sechste Tranche begonnen. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von ca. Euro 3,2 Mrd. und einem Gesamtanteil von ca. 6,8 % am aktuellen Grundkapital der Gesellschaft: Die erste Tranche - mit Beginn am 8. April 2022 - mit einem maximalen Gesamtvolumen von bis zu Euro 500 Mio. wurde mit Laufzeitende bis zum 7. November 2022 durchgeführt. Dies entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellen Aktienkurs bis zu 1 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Das Gesamtvolumen von bis zu Euro 500 Mio. dieser ersten Tranche wurde ab dem 29. Juni 2022 um Euro 300 Mio. auf bis zu Euro 800 Mio. bei unverändertem Laufzeitende bis 7. November 2022 erhöht. Die Erhöhung von Euro 300 Mio. entsprach bei dann aktuellem Aktienkurs ca. 0,7 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Diese erste Tranche wurde am 3. Oktober 2022 beendet, insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca. Euro 789,5 Mio. zurückerworben. Die zweite Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu Euro 500 Mio., dies entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellen Aktienkurs ca. 1,1 % des Grundkapitals der Gesellschaft, wurde zwischen dem 9. November 2022 und dem 31. März 2023 durchgeführt. Insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca. Euro 500 Mio. zurückerworben. Die dritte Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu Euro 500 Mio., dies entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellem Aktienkurs ca. 0,9 % des Grundkapitals, wurde in der Zeit vom 26. Juni 2023 bis 29. September 2023 durchgeführt. Insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca. Euro 500 Mio. zurückerworben. Eine vierte Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu Euro 600 Mio., dies entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellen Aktienkurs ca. 1,2 % des Grundkapitals der Gesellschaft, wurde in der Zeit vom 13. November 2023 bis 6. März 2024 durchgeführt. Insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca. Euro 600 Mio. zurückerworben. Eine fünfte Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu Euro 600 Mio., dies entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellen Aktienkurs ca. 1,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft, wurde in der Zeit vom 9. Mai 2024 bis 29. November 2024 durchgeführt. Insgesamt wurden Aktien im Gesamtvolumen von ca. Euro 600 Mio. zurückerworben. Eine sechste Tranche mit einem Gesamtvolumen von bis zu Euro 500 Mio., dies entsprach beim zu Beginn der Tranche aktuellen Aktienkurs ca. 1,2 % des Grundkapitals der Gesellschaft, wird seit dem 3. Dezember 2024 bis spätestens 30. Juni 2025 ebenfalls auf Grundlage einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt. Eine siebte Tranche mit einem Gesamtvolumen von Euro 500 Mio., dies entspricht bei aktuellem Aktienkurs ca. 1 % des Grundkapitals der Gesellschaft, wird in der Zeit vom 18. März 2025 bis spätestens 30. Juni 2025 ebenfalls auf der Grundlage einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt werden. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt: 1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet. 2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere nicht mehr als Kontakt: Martin Ziegenbalg Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
17.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
2101856 17.03.2025 CET/CEST
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17. März 2025
25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.
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