Cannovum Cannabis AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht
04.06.2024, 10:20:03 Uhr - Autor: EQS
EQS-Ad-hoc: Cannovum Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Art. 17 MAR 04.06.2024 Cannovum Cannabis AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht Der Vorstand der Cannovum Cannabis AG (Börsen Frankfurt, Xetra, Düsseldorf, München, Hamburg, Berlin, Tradegate, gettex: ISIN DE000A2LQU21) hat heute beschlossen, aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13.11.2020 eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital durch Ausgabe von 888.900 jungen Aktien durchzuführen. Der Vorstand hat entschieden, den Aktionären das Bezugsrecht einzuräumen, indem die jungen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG ausschließlich den derzeitigen Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 8:5 zum Bezugspreis von EUR 1,- je Aktie zum Bezug angeboten werden. Als Nachweiszeitpunkt für die Bezugsberechtigung wird der Geschäftsschluss des heutigen Tages festgelegt. Es ist geplant, dass das Angebot an die Aktionäre prospektfrei erfolgt. Die Bezugsfrist beträgt vierzehn Tage, ihr Beginn wird nach Genehmigung und Veröffentlichung des Wertpapierinformationsblattes bekannt gegeben. Die Erlöse aus dieser Barkapitalerhöhung dienen zur Reduktion von Verbindlichkeiten sowie zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs. Kontakt: Klaus Madzia Vorstand Cannovum Cannabis AG email: klaus.madzia@cannovum.com Über Cannovum Cannabis AG: Die Cannovum AG (www.cannovum.de, www.cannovum.com) ist das erste deutsche Cannabis-Unternehmen, das an der Börse gehandelt wird. Die Aktien werden an den Börsen Frankfurt/Xetra, Düsseldorf, München, Berlin, Hamburg und gettex gehandelt.
04.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 1917083 04.06.2024 CET/CEST
Cannovum Cannabis AG: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht
04.06.2024 / 10:20 CET/CEST
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