Porsche Automobil Holding SE schließt Vereinbarung über Erwerb von 25 % zzgl. einer Aktie der Stammaktien an Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG im Zusammenhang mit Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
18.09.2022, 21:48:55 Uhr - Autor: EQS
EQS-Ad-hoc: Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Börsengang Die Porsche Automobil Holding SE ("Porsche SE") hat heute mit der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT ("VW AG") einen Aktienkaufvertrag über 25 % zzgl. einer Aktie der Stammaktien an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche AG") im Zusammenhang mit dem Börsengang der Porsche AG abgeschlossen. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht dem Platzierungspreis der Vorzugsaktien der Porsche AG im Rahmen des Börsengangs zzgl. einer Prämie in Höhe von 7,5 %. Der Platzierungspreis der Vorzugsaktien der Porsche AG wird nach der heute durch die VW AG im Rahmen des Börsengangs festgesetzten Preisspanne 76,50 Euro bis 82,50 Euro betragen. Die abschließende Preisfestsetzung der Platzierungsaktien wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens durch die VW AG erfolgen. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags und die Übertragung der Stammaktien stehen noch unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen. Die Porsche SE wird den zukünftig an der Porsche AG gehaltenen Anteil von 25 % zzgl. einer Aktie der Stammaktien an der Porsche AG (rund 12,5 % des Grundkapitals) in ihren zukünftigen IFRS-Konzern(zwischen)abschlüssen nach der At-Equity-Methode bewerten. Die Porsche SE wird den Erwerb der Stammaktien an der Porsche AG mit Fremdkapital im Umfang von bis zu 7,9 Milliarden Euro finanzieren. Der Maximalbetrag von 7,9 Milliarden Euro reduziert sich entsprechend, wenn der endgültige Platzierungspreis der Vorzugsaktien im Rahmen des Börsengangs der Porsche AG unter dem oberen Ende der Preisspanne liegen sollte. Der Umfang des erforderlichen Fremdkapitals wird sich entsprechend auf die Nettoliquidität des Porsche SE-Konzerns auswirken. Im Übrigen wird der Erwerb auch aus der von der VW AG an alle ihre Aktionäre auszuschüttenden Sonderdividende finanziert. Diese Sonderdividende soll 49 % des Bruttogesamterlöses aus der Platzierung der Vorzugsaktien (einschließlich Mehrzuteilungen) und dem Verkauf der Stammaktien entsprechen. Zusätzliche Angaben gemäß § 111c AktG: Die Porsche SE hält rund 53,3 % der stimmberechtigten Stammaktien und ist mit einem Anteil von rund 31,9 % am Grundkapital der VW AG beteiligt. Die VW AG hält wiederum 100 % der Anteile an der Porsche Holding Stuttgart GmbH. Die VW AG und die Porsche Holding Stuttgart GmbH gelten somit als der Porsche SE nahestehende Personen im Sinne des § 111a Abs. 1 S. 2 AktG. Der der Veräußerung von 25 % zzgl. einer Aktie am Stammaktienkapital an der Porsche AG zugrunde liegende Aktienkaufvertrag wurde unter dem Datum vom 18. September 2022 zwischen der Porsche Holding Stuttgart GmbH (einer 100%-igen Tochtergesellschaft der VW AG) als Verkäuferin und der Porsche SE als Käuferin unter Beteiligung der VW AG als Garantiegeberin abgeschlossen. Der Aufsichtsrat der Porsche SE hat dem Abschluss des Aktienkaufvertrags am 18. September 2022 gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt. Nach Maßgabe des Aktienkaufvertrags erwirbt die Porsche SE die Stammaktien an der Porsche AG von der Porsche Holding Stuttgart GmbH in zwei Tranchen von 17,5 % zzgl. einer Stammaktie und 7,5 % der Stammaktien der Porsche AG. Der von der Porsche SE als Gegenleistung zu zahlende Kaufpreis pro verkaufter Stammaktie an der Porsche AG entspricht dem Platzierungspreis für die Vorzugsaktien im Rahmen des Börsengangs zzgl. einer Prämie von 7,5 %. Der Vollzug der ersten Tranche an Stammaktien der Porsche AG ist aufschiebend bedingt auf die vollständige Platzierung der Vorzugsaktien im Rahmen des Börsengangs der Porsche AG innerhalb der Preisspanne sowie die buchmäßige Lieferung der Platzierungsaktien gegen Zahlung des Angebotspreises. Der Vollzug der zweiten Tranche an Stammaktien der Porsche AG ist aufschiebend bedingt auf den Vollzug der ersten Tranche und die Auszahlung einer Sonderdividende der VW AG an alle ihre Aktionäre in Höhe von 49 % der Bruttogesamterlöse aus der Platzierung der Vorzugsaktien (einschließlich Mehrzuteilungen) und dem Verkauf der Stammaktien, zu der sich die VW AG verpflichtet hat. Die Konditionen des Aktienkaufvertrags und der weiteren im Zusammenhang mit dem Börsengang der Porsche AG abgeschlossenen Verträge sind nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrates der Porsche SE unter Berücksichtigung aller Umstände als angemessen zu bewerten. Dies haben sich Vorstand und Aufsichtsrat auch durch unabhängige Experten bestätigen lassen. Auch der im Aktienkaufvertrag vereinbarte Kaufpreis für die Stammaktien, der dem Platzierungspreis der Vorzugsaktien der Porsche AG zzgl. einer Prämie in Höhe von 7,5 % entspricht, ist auf Basis der Einschätzung unabhängiger Experten von PJT Partners und Rothschild & Co., die auch zwei Fairness Opinions erstellt haben, aus finanzieller Sicht angemessen. Die Porsche AG ist ein Luxusautomobilhersteller, der Fahrzeuge in mehr als 120 Ländern weltweit über ein Netz von mehr als 900 Händlerbetrieben vertreibt. Neben dem Kernproduktportfolio bietet die Porsche AG Fahrzeugleasing und -finanzierung, flexible Mobilitätslösungen und verschiedene After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an. Im Geschäftsjahr 2021 erzielte die Porsche AG und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften Umsatzerlöse in Höhe von ca. 33,1 Milliarden Euro, ein operatives Ergebnis in Höhe von ca. 5,3 Milliarden Euro und ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von ca. 4 Milliarden Euro.
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Porsche Automobil Holding SE schließt Vereinbarung über Erwerb von 25 % zzgl. einer Aktie der Stammaktien an Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG im Zusammenhang mit Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
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Der Aufsichtsrat der Porsche SE hat dem Abschluss des Aktienkaufvertrags heute zugestimmt.
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