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Brexit: EU und Grossbritannien einigen sich auf ein Folgeabkommen - VP Bank Kolumne

28.12.2020 09:17 Uhr - Autor: Kolumnist  auf twitter

Das Abkommen tritt vorläufig in Kraft. Es muss noch vom britischen Parlament (was noch in diesem Jahr geschehen dürfte), von den EU-Staaten und vom EU-Parlament abgesegnet werden. Eine Zustimmung gilt aber als sicher. Bild und Copyright: melis / shutterstock.com.

Es ist vollbracht - Folgeabkommen zwischen der EU und Grossbritannien: Nicht nur Impfstoffe können innerhalb kurzer Zeit entwickelt werden, sondern auch Handelsabkommen. Die EU und Grossbritannien einigten sich noch vor Weihnachten auf ein umfangreiches Freihandelsabkommen. Um es vorwegzunehmen: Es ist gut geworden.

Die Brüsseler Diplomatie zeigte, wozu sie in der Lage ist. Dass sich zwei so wichtige Partner ohne einen Handelsvertrag verabschieden würden, hielten wir seit dem schicksalhaften britischen EU-Referendum im Jahr 2016 für unwahrscheinlich. Die EU braucht politisch und wirtschaftlich einen Schulterschluss mit dem Vereinigten Königreich. Umgekehrt wäre für Grossbritannien eine harte Trennung vom europäischen Festland in einem wirtschaftlichen Desaster gemündet.

Das Abkommen wird beiden Seiten gerecht. Der entscheidende Punkt ist: Der Handel von Waren wird zollfrei bleiben. Es gibt auch keine Kontingente für den Warenhandel. Grossbritannien behält seine auf EU-Niveau befindlichen Umwelt- und Sozialstandards bei. Zieht das Vereinigte Königreich bei zukünftig schärferen EU-Auflagen nicht mit, können Konsequenzen drohen. Zölle auf Produkte wären dann denkbar. Beide Parteien könnten darüber hinaus im Falle von Verstössen gegen das Abkommen sektorübergreifende Vergeltungsmassnahmen ergreifen. Also nicht nur für direkt betroffene Teile der Vereinbarung.

Kontrollen und neue Ausfuhrformalitäten wird es ab dem 1. Januar 2021 an den Grenzen geben, um Produkt- oder Umweltstandards zu kontrollieren. Ein besonders einfaches Prozedere gibt es in den Bereichen von Kraftfahrzeugen, Pharma, Chemikalien und Wein. Bei den am meisten gehandelten Gütern soll der Warenverkehr möglichst einfach vonstattengehen.

Bei Finanzdienstleistungen müssen wesentliche Frage noch bis März geklärt werden. Vorerst geht die Freizügigkeit bei Finanzdienstleistungen nicht über normale Handelsabkommen hinaus. Die Bankbranche muss also noch auf die finalen Ergebnisse und Rahmenbedingungen warten.

Das Abkommen tritt vorläufig in Kraft. Es muss noch vom britischen Parlament (was noch in diesem Jahr geschehen dürfte), von den EU-Staaten und vom EU-Parlament abgesegnet werden. Eine Zustimmung gilt aber als sicher.

Fazit

Die EU und Grossbritannien trennen sich friedlich. Beide Parteien wahren eine enge wirtschaftliche Partnerschaft. Entscheidend ist, dass das Abkommen Raum für zukünftige Regierungen lässt, das Handelsverhältnis zu intensivieren. Eine EU-freundliche britische Regierung könnte beispielsweise vereinbaren, dass neue Umwelt- und Sozialstandards der EU automatisch übernommen werden. Gerade das wollte der EU-skeptische Premierminister Boris Johnson jedoch verhindern, was ihm ja auch gelang. Aber es handelt sich dabei nicht um eine Ewigkeitsklausel.

Nüchtern bleibt festzuhalten: Die EU funktioniert auch ohne Grossbritannien. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich zuletzt auf einen grossvolumigen Wiederaufbaufonds geeinigt, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und einen wirtschaftlichen Aufschwung zu sichern. Wäre das auch mit dem Vereinigten Königreich so rasch gelungen? Vermutlich hätte London für sich Sonderregelungen geltend gemacht – wie so oft in der Vergangenheit. Es sollte über den EU-Abschied Grossbritanniens nicht weiter lamentiert werden. Das Abkommen ist gut und wird beiden Seiten gerecht.

Das Pfund sollte gegenüber dem US-Dollar in den kommenden Wochen weiter zulegen. Das Währungspaar GBP/USD dürfte die Marke von 1.40 ansteuern. Beim Währungspaar EUR/GBP rechnen wir indes mit weitgehend gleichbleibenden Notierungen.

Disclaimer: Dieser Text ist eine Kolumne der VP Bank. Der Inhalt der Kolumne wird von 4investors nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der 4investors-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von 4investors ausdrücklich ausgeschlossen!

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