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Goodwill soll linear abgeschrieben werden, Impairment-Tests sollen zusätzlich bleiben - DVFA Kolumne

07.07.2020 11:11 Uhr - Autor: Kolumnist  auf twitter

Christoph Schlienkamp: „Wie schon in unserer Stellungnahme vom Mai diesen Jahres bekräftigt die aktuelle Umfrage die Position des DVFA zur Wiedereinführung einer planmäßigen Abschreibung von Goodwill.” Bild und Copyright: Phongphan / shutterstock.com.

Aktuell gibt es erneut Überlegungen der Rechnungsleger, den Goodwill in den Bilanzen regelmäßig abzuschreiben. Die Corona-Krise wird sich nicht nur wegen der operativ schwierigen Situation vieler Unternehmen negativ auf die GuVs und Cash-Flow-Rechnungen des Jahres 2020 auswirken. Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, dürften in 2020 verstärkt außerplanmäßig Goodwill Abschreibungen auf Firmenwerte durchführen müssen, Dies wird mit entsprechenden zusätzlichen negativen Konsequenzen für deren GuV und damit auch des Eigenkapitals verbunden sein. Aufgrund von Transaktionstätigkeiten ist der Goodwill in den letzten Jahren zu einer bedeutenden Bilanzposition geworden.

Die Investment Professionals des DVFA wurden zur Sachlage und zum Umgang mit Goodwill befragt und befürworten mehrheitlich in der Zukunft eine lineare Abschreibung des Goodwill, erwarten jedoch auch, dass zusätzlich der Impairment-Test beibehalten wird. Die Befürworter des Impairment-Tests fordern jedoch auch eine stärkere Transparenz gegenüber den Investoren und Analysten wie sich die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) verhalten.

Den Zeitraum für die Abschreibung des Goodwill sehen 90% der Investment Professionals in einem Zeitraum von nicht länger als zehn Jahren. Dabei verweisen die Befragten auch darauf, dass ggf. eine zwischenzeitliche a.o. Abschreibung notwendig ist, sobald der Wert der übernommenen Vermögensgegenstände deutlich an Wert verliert, z.B. wegen des Verlusts der Technologieführerschaft.

Die eindeutige Mehrheit von 83% der Befragten hält es trotz der linearen Abschreibung für richtig, jährliche Impairment-Tests beizubehalten, um die Werthaltigkeit des Goodwills überprüfen zu können.

Interessanterweise erwarten auch 38% der Befragten, dass die regelmäßige Abschreibung des Goodwill einen Einfluss auf die künftigen M&A-Aktivitäten der Gesellschaften haben wird. Der M&A-Markt sollte deshalb nicht ins Stocken geraten, gleichwohl dürften die Kaufpreise damit künftig weniger aggressiv sein.

Christoph Schlienkamp, Leiter der DVFA Kommission Unternehmensanalyse sagt: „Wie schon in unserer Stellungnahme vom Mai diesen Jahres bekräftigt die aktuelle Umfrage die Position des DVFA zur Wiedereinführung einer planmäßigen Abschreibung von Goodwill. Nur so kann verhindert werden, dass in Zeiten von Krisen keine Verstärkung von Verlustsituationen erfolgt. Wir wünschen uns im Falle von Krisen mehr stabilisierende Elemente in der internationalen Rechnungslegung."

Die DVFA Monatsfrage wendet sich an die 1.400 Mitglieder des Verbandes und widmet sich Themen, die in der Finanzbranche diskutiert werden. Die Ergebnisse der Umfrage werden regelmäßig an jedem zweiten Dienstag im Monat veröffentlicht.

Disclaimer: Der Text ist eine Kolumne der DVFA e.V.. Der Inhalt der Kolumne wird von 4investors nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der 4investors-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von 4investors ausdrücklich ausgeschlossen!

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