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Aixtron-Übernahme gescheitert: Aktionäre sollten jetzt aktiv werden und juristische Schritte prüfen

14.12.2016 07:57 Uhr - Autor: Kolumnist  auf twitter

Die Übernahme des Aachener Unternehmens Aixtron durch die chinesische GCI ist gescheitert. Bild und Copyright: Aixtron.

Der Versuch des chinesischen Investoren Grand Chip Investment (GCI), den Aachener Anlagenbauer Aixtron SE zu übernehmen, ist vor wenigen Tagen endgültig gescheitert. Für die Aktionäre des Maschinenbau-Unternehmens bedeutet das nicht nur das Ende der Hoffnung auf eine etwas sorgenfreiere Zukunft für Aixtron, sondern auch herbe Kursverluste. Dabei war die Übernahme eigentlich schon so gut wie in trockenen Tüchern. Dann jedoch geriet der Deal in den Fokus der internationalen Politik und wurde zwischen den unterschiedlichen Interessen im wahrsten Sinne des Wortes zerrieben. Die Zeche dafür müssen nun die Aixtron-Aktionäre zahlen. Völlig wehrlos sind sie allerdings nicht.

GCI hatte den Aixtron-Aktionären ein Angebot unterbreitet, das von vielen angenommen worden war. Angepeilt wurde eine Beteiligungsquote von 50,1 Prozent. Die Frist zur Annahme endete am 21. Oktober 2016. Bereits am 8. September 2016 hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die für den Deal erforderliche außenwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Am 21. Oktober 2016 wurde das Aixtron-Management dann am späten Abend darüber informiert, dass diese Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgrund von Sicherheitsbedenken der USA vom Bundeswirtschaftsminister widerrufen worden sei. Das hatte den ersten empfindlichen Kurssturz zur Folge.

Zunächst war allerdings nicht klar, worauf sich diese Sicherheitsbedenken genau bezogen, geschweige denn, ob sie auszuräumen seien. Erst einige Zeit später sickerte die Information durch, dass es um das US-Geschäft von Aixtron ging und die Befürchtung der US-Regierung, man könne die dort hergestellten Produkte für militärische Zwecke nutzen. Auch wenn Aixtron immer wieder beteuerte, dass dies nicht möglich sei, blieb die Entscheidung des US-Präsidenten Barack Obama unverändert. Er hielt sein Veto gegen den Verkauf der US-Aktivitäten von Aixtron aufrecht und kippte so die gesamte Übernahme.

Sigmar Gabriel hatte damit offenbar sein politisches Ziel, der US-Regierung zu gefallen, auf dem Rücken der Aixtron-Aktionäre erreicht, auch wenn er selbst dabei eine unglückliche und viel zu passive Rolle gespielt hat. Es ist beachtlich, wie sehr der hiesige Wirtschaftsminister die US-amerikanischen Wirtschaftsinteressen in den Vordergrund gestellt hat, anstatt selbst eine eigene Entscheidung zu treffen bzw. an seiner bereits getroffenen Genehmigung festzuhalten. Damit hat sich Herr Gabriel zum Erfüllungsgehilfen der US-Interessen gemacht.

Die Folgen sind bekannt: Die Chinesen zogen ihr Angebot zurück, die bereits übertragenen Anteilsscheine sollen ab dem 13. Dezember 2016 an die Aktionäre zurückgebucht werden, der Kurs der Aktie stürzte erneut um einige Prozent ab. Alles in allem ein echter Albtraum für die Aktionäre des Aachener Unternehmens.

Doch die Aixtron-Anteilseigner haben durchaus die Möglichkeit, sich zu wehren. Den geschädigten Aktionären steht die Möglichkeit offen, Schadensersatz nach den Vorschriften des Verwaltungsrechts zu verlangen. Sie haben darauf vertraut, dass die seitens des Bundeswirtschaftsministeriums erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung Bestand haben würde. Nur auf Basis dieser Überzeugung haben sie ja ihre Aktien dem Übernehmer angedient. Durch diese Andienung der Aktien im Vertrauen auf die Bescheinigung der Unbedenklichkeit waren die Aktionäre gehindert, die Aktien anderweitig zu veräußern. Zudem stehen aus denselben Gründen Schadenersatzansprüche wegen eines enteignenden Eingriffs durch das Bundeswirtschaftsministerium, sowie Amtshaftungsansprüche im Raum.

Ein Kommentar von Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen tätig.

Disclaimer: Dieser Text ist eine Kolumne von Nieding+Barth. Der Inhalt der Kolumne wird von 4investors nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der 4investors-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von 4investors ausdrücklich ausgeschlossen!

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