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KTG Agrar: Antworten auf dringende Fragen

07.07.2016 17:18 Uhr - Autor: Johannes Stoffels  auf twitter

Die Pleite von KTG Agrar betrifft zwar noch nicht die Tochtergesellschaften wie zum Beispiel KTG Energie, doch das könnte sich ändern. Viel hängt nun von den Banken und dem Sachwalter ab. Bild und Copyright: KTG Agrar.

Die Insolvenz der KTG Agrar und der nun fest stehende Zahlungsausfall bei Anleihezinsen wirft für Aktionäre und Gläubiger der Gesellschaft wichtige Fragen auf. Sollten Anleihegläubiger von ihrem Sonderrecht zur Kündigung der Anleihe Gebrauch machen? Was ist von einer Insolvenz in Eigenverwaltung zu halten? Wir haben Daniel Bauer, Vorstand und Sprecher der SdK, zum Fall KTG Agrar und zu der Lage bei der Tochtergesellschaft des Agrarkonzerns, KTG Energie, befragt.


www.4investors.de: Die Zinsen für eine Anleihe sind nicht bezahlt worden, gestern war der 30-Tage-Stichtag, vorgestern kam von KTG Agrar die Insolvenz-Meldung. Ist damit für Anleger alles verloren?

Bauer:
Die aktuellen Zahlen sind uns nicht bekannt, so dass hinsichtlich des Umfanges eines Verlustes noch keine abschließende Einschätzung abgegeben werden. Als sicher darf allerdings gelten, dass die Anleihegläubiger mit Forderungsausfällen zu rechnen haben werden. Wir schätzen aktuell die Situation nicht so ein, dass die Anleihegläubiger alles verloren haben, wobei diese Frage auch vom Verhalten der gesicherten Gläubiger abhängen dürfte. Vielmehr wird eine Restrukturierung des Unternehmens und eine Rückbesinnung auf die Kerngeschäftsfelder von Nöten sein. Vor allem die Geschäftsfelder außerhalb des Kerngeschäfts der Gesellschaft scheinen unserer Einschätzung nach wirtschaftlich nicht tragfähig zu sein.

www.4investors.de: Können Investoren mit einer Kündigung der Anleihe jetzt dennoch ihre Position verbessern?

Bauer:
Es darf bezweifelt werden, ob die KTG Agrar SE im gegenwärtigen Insolvenzeröffnungsverfahren Zahlungen aufgrund der Kündigungen leisten wird. Insofern vermögen wir aktuell eine Besserstellung durch die Kündigungen nicht zu erkennen. Soweit Zahlungen in diesem Stadium erfolgen sollten und es im Nachgang zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, dürften derartige Zahlungen auch anfechtbar sein. Spätestens aber mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es keine Besserstellung von Anleihegläubigern, die gekündigt haben und solchen, die nicht gekündigt haben, zumal im Zeitraum zwischen Eröffnungsverfahren und Verfahrenseröffnung kaum ein Titel erwirkt werden können dürfte. Nur wenn es nicht zur Eröffnung kommen sollte, könnten die Anleihegläubiger, die gekündigt haben, einen zeitlichen Vorsprung gegenüber den anderen haben, und tendenziell schneller zu einem Titel kommen, der diesen dann den Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen erlaubt. Allerdings dürfte es bei realistischer Betrachtung so sein, dass spätestens mit der Kündigung im nennenswertem Umfange ein Insolvenzgrund gegeben sein dürfte. Wir halten Kündigungen daher wirtschaftlich aktuell als nicht sinnvoll.

www.4investors.de: Und wie sieht es mit den Investoren der zweiten Anleihe von KTG aus? Dort steht die Zinszahlung noch an. Haben die Gläubiger dieser Anleihe bedingt durch die Insolvenz auch ein Kündigungsrecht?

Bauer:
Generell erscheint eine Kündigung auch hier möglich, aber wir sehen wirtschaftlich gesehen wie erwähnt, keinerlei Sinn in einer Kündigung.

www.4investors.de: Wie sollen sich diese Anleger derzeit verhalten?

Bauer:
Die Anleihegläubiger sollten sich nunmehr organisieren und ihre Interessen bündeln. Die SdK bietet hierzu die Vertretung der Anleihegläubiger auf den entsprechenden Gläubigerversammlungen an. Bereits jetzt ist aber eine Unterstützung der SdK durch Übertragung der Stimmrechte sinnvoll, um deutlich zu machen, dass die Anleihegläubiger eine organisierte, mächtige Gruppe sind, deren Interessen zwingend zu beachten sein werden, und nicht etwa eine desorganisierte, zersplitterte Gruppe.

„Die Kommunikation der Gesellschaft war gelinde gesagt suboptimal“

www.4investors.de: Möglicherweise gab es in den vergangenen Monaten bei KTG einige Managementfehler. Ist die Insolvenz in Eigenverwaltung daher der richtige Weg?

Bauer:
Die Beurteilung der Eigenverwaltung hängt maßgeblich - neben dem bisherigen Management - von der Person des CRO und dem Sachwalter ab. Grundsätzlich steht die SdK gerade bei auch operativen Problemen des Unternehmens, sprich Problemen mit der Belastbarkeit des Geschäftsmodells, der Eigenverwaltung sehr kritisch gegenüber aufgrund der zahlreichen Negativerfahrungen, bei denen Eigenverwaltungsverfahren dazu missbraucht wurden, um gerade auch potentielle Ansprüche gegen die bisher Verantwortlichen zuzudecken. Diese Befürchtung teilen wir allerdings bei dem eingesetzten Sachwalter, Herrn RA Denkhaus, nicht, den die SdK bereits mit positiven Erfahrungen aus dem Prokon Verfahren kennt.

www.4investors.de: Wie haben sie die Kommunikation von KTG Agrar in den vergangenen Monaten empfunden?

Bauer:
Die Kommunikation der Gesellschaft war gelinde gesagt suboptimal. Vertrauen erntet man nur mit Offenheit und Transparenz. Blendwerk verschafft nur eine kurzfristige Entlastung, der ein umso größerer Vertrauensverlust folgt. Ehrlichkeit ist der Schlüssel zur Bewältigung von Problemen, nicht etwa „Beruhigungspillen“ und Versprechungen, die dann zum Beispiel in Form der doch nicht (nach-)gezahlten Zinsen nicht eingehalten werden konnten.

Wird KTG Energie in den Insolvenzstrudel gerissen?

www.4investors.de: Kann KTG Agrar gerettet werden?

Bauer:
Ich darf zunächst auf meine Antwort zur ersten Frage verweisen. Es wird maßgeblich darauf ankommen, ob es einen gesunden operativen Kern der Gesellschaft gibt. Nach unserer Kenntnis ist die ursprüngliche Keimzelle der Gesellschaft, die Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, durchaus rentabel. Die Probleme stammen wohl aus den zugekauften, wohl zur Arrondierung des Geschäftes gedachten Unternehmensteilen, die nicht zum Kerngeschäft der Gesellschaft gehören. Sollte man also zum einen das Geschäftsmodell auf einen/den ertragskräftigen Teil „schrumpfen“, die Finanzverbindlichkeiten auf die Kapitaldienstfähigkeit eines geschrumpften Geschäftsmodells restrukturieren und auch die Finanzierung des künftigen operativen Geschäfts sicherstellen können, scheint eine „Rettung“ nicht ausgeschlossen. Allerdings - dies wird dringend zu beachten gebeten - liegen uns Detailzahlen für die Beurteilung nicht vor. Selbst wenn ein derartiger Weg der Rettung des Unternehmens gegangen werden können sollte, müssen sich aus der Erfahrung aus anderen Sanierungsfällen heraus die Anleihegläubiger wohl auf einen sogenannten „hair cut“ einstellen. Ob hierbei dann die Anleihegläubiger selbst „Gesellschafter“ werden können, und ob dies sinnvoll ist, hängt vom weiteren Verfahrensfortgang und den daraus zu gewinnenden Informationen ab.

www.4investors.de: Wird die Tochter KTG Energie in die Strudel mit einbezogen werden?

Bauer:
Dies hängt maßgeblich davon ab, wie genau die Verflechtungen aussehen und ob die KTG Agrar ihren Verpflichtungen, zum Beispiel der Lieferung von Substraten wird nachkommen können. Sollten auch die finanzierenden Banken der KTG Energie nicht in Panik geraten, und die Geschäftsbeziehung aufrecht erhalten, muss die KTG Energie nicht zwingend in den „Insolvenzsstrudel“ der KTG Agrar SE gezogen werden. Wir sind optimistisch, dass Herr Denkhaus hier als anerkannter Insolvenzverwalter und Sanierer positive Ergebnisse zu Gunsten der KTG Energie und somit auch für die Gläubiger der KTG Agrar wird erzielen können.

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