BioNTech: Stellungnahme zur CureVac-News
28.09.2023 16:56 Uhr - Autor: Johannes Stoffels auf twitter
Am Mittag berichtet CureVac, dass das Landgericht Düsseldorf Verfahren gegen BioNTech wegen angeblicher Patentverletzungen ausgesetzt habe. Das Gericht will zunächst die Entscheidung der Patentämter über die Gültigkeit der Patente abwarten. CureVac wertete dies als positives Zeichen und gibt sich siegesbewusst. Gegenüber unserer Redaktion hat sich in der Folge eine Sprecherin von BioNTech zu dem Sachverhalt geäußert. Man begrüßt die Tatsache, dass das Landgericht die Verfahren ausgesetzt habe. Die Sprecherin sagt: „Dies ist ein wichtiges Signal, denn wir sind der Meinung, dass die heute besprochenen Patente und Gebrauchsmuster von CureVac nie hätten erteilt werden dürfen, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen. Daher haben wir separate Verfahren eingeleitet, um diese für ungültig erklären zu lassen.“ Die Aktien von CureVac verlieren am Nachmittag an der Nasdaq 14,1 Prozent auf 6,105 Dollar. Die BioNTech-Papiere (WKN: A2PSR2, ISIN: US09075V1026, Chart, News) geben dort 2,1 Prozent auf 100,945 Dollar nach. Dieser Bericht könnte Sie auch interessieren
Sie fährt fort: „Wir sind uns bewusst, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass andere Unternehmen der pharmazeutischen Industrie behaupten, dass ein erfolgreiches Medikament möglicherweise ihre geistigen Eigentumsrechte verletzen könnte. Patentangelegenheiten erfordern in der Regel die Einschaltung verschiedener Gerichtsinstanzen und oft mehrere Gerichtsverhandlungen, um alle patentrechtlichen Fragen zu klären. Wir werden unsere Innovationen weiterhin entschieden gegen alle Vorwürfe der Patentverletzung verteidigen – auch in diesem Fall.“
Hinweis auf Interessenskonflikt(e): Der / die Autor(in) oder andere Personen aus der 4investors-Redaktion halten unmittelbar Positionen in Finanzinstrumenten / Derivate auf Finanzinstrumente von Unternehmen, die in diesem Beitrag thematisiert werden und deren Kurse durch die Berichterstattung beeinflusst werden könnten: BioNTech.Curevac: Neues vom Landgericht
Im Juni 2022 hat Curevac in Deutschland eine Patentverletzungsklage gegen BioNTech eingereicht. Es geht dabei um den Corona-Impfstoff. Vor dem Landgericht Düsseldorf kam es in dem Fall am 15. August zu einer Anhörung. Jetzt hat das Landgericht das Urteil über die Verletzung von Schutzrechten vertagt.
Zunächst müssen die zuständigen Patentämter die Gültigkeit der Schutzrecht bestätigen. Laut Mitteilung von Curevac kommt es meist nur dann zu Vertagungen, wenn die Schutzrechte wirklich verletzt wurden. Das gibt Curevac Hoffnung, dass das Landgericht Düsseldorf dies auch in diesem Fall so sieht.
Dazu Vorstandschef Alexander Zehnder: „Angesichts der Besonderheiten des deutschen Patentrechts, in dem über Patentverletzung und Gültigkeit in getrennten Verfahren entschieden wird, war die Vertagung des Patentverletzungsverfahrens bis zur Feststellung der Gültigkeit der Schutzrechte zu erwarten. Wir sind von der Stärke unseres Portfolios an geistigem Eigentum überzeugt, ... diese News weiterlesen!
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