windeln.de: Kein Investor - Hoffnung hat sich zerschlagen
30.01.2023 17:12 Uhr - Autor: Johannes Stoffels auf twitter
Freunde der schlechten Wortwitze verlieren ein Betätigungsfeld. Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen von windeln.de eröffnet. Der entsprechende Antrag wurde im Novmeber 2022 gestellt. Insolvenzverwalter ist der Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt. Er war zuvor schon der vorläufige Insolvenzverwalter der Münchener. Bis zuletzt gab es bei windeln.de die Hoffnung, die Geschäfte auch künftig weiterführen zu können. Doch dies hat sich inzwischen zerschlagen. Zwar hat man viele Gespräche geführt, letztlich hat sich jedoch kein Investor für den Online-Händler gefunden. Damit ist eine Fortführung der Geschäfte nicht möglich. Der Betrieb von windeln.de wird stillgelegt, zuvor erfolgt aber noch ein Abverkauf von Waren, die man im Bestand hält. Die Aktien von windeln.de (WKN: WNDL30, ISIN: DE000WNDL300, Chart, News) geben auf Tradegate 11 Prozent auf 0,161 Euro nach. Dieser Bericht könnte Sie auch interessierenwindeln.de: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt
Nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die windeln.de SE hat das zuständige Amtsgericht in München nun den vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt: Bestellt wurde Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Zudem wurde am Montag durch das Amtsgericht in München die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des börsennotierten Konzerns angeordnet.
Zuvor hatte das Unternehmen über Monate vergeblich versucht, eine Kapitalerhöhung mit Hilfe chinesischer Investoren durchzuführen - wir berichteten ausführlich. „Das erste Halbjahr 2022 war durchwachsen. Das Unternehmen konnte aber das bereinigte Ergebnis verbessern. Der eingeschlagene Kurs der Kosteneinsparungen zeigte Wirkung, aber leider konnten wir die notwendige Kapitalerhöhung nicht durchführen. Die Antragstellung war daher unumgänglich”, sagt Bastian Salewsky, seit April 2022 CEO der Gesellschaft.
„Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt. Der Onlineshop soll in ... diese News weiterlesen!
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