mic AG meldet Kapitalerhöhung - Aktie deutlich im Plus
03.04.2020 16:12 Uhr - Autor: Robin Lohwe auf twitter
Institutionelle Investoren haben eine Kapitalerhöhung der mic AG gezeichnet: Das Beteiligungs-Unternehmen aus München meldet die Platzierung von 915.240 neuen mic-Aktien bei bestehenden und neuen Aktionären. Den Platzierungspreis beziffert die Gesellschaft mit 1,05 Euro je Aktie - aktuell liegt das Papier bei 1,385 Euro mit 27,65 Prozent im Plus, nachdem die Meldung heute für einen massiven Kursanstieg gesorgt hat. Dieser Bericht könnte Sie auch interessieren
„Die erfolgreiche Barkapitalerhöhung versetzt uns in eine komfortable Liquiditätslage, um die Neuausrichtung der mic AG voranzutreiben. Besonders in dem aktuellen Marktumfeld ist Liquidität eine starke Trumpfkarte, die uns vor allem bei der Übernahme von operativen Targets einen entscheidenden Vorteil verschafft", sagt Andreas Empl, Alleinvorstand der mic AG. Damit könne man sich nach Jahren der Sanierung und Altlastenbeseitigung wieder „auf die werttreibenden strategischen Entscheidungen fokussieren”, so der Manager. Das Unternehmen will in Gesellschaften aus den Branchen FinTech, Umwelttechnologie, Security, Sensorik oder Digital Health investieren.mic AG: Empl verlängert - Steuererstattungen in Aussicht
Von der mic AG kommen heute gleich zwei Neuigkeiten. Zum einen eine Personalie: Vorstand Andreas Empl verlängert seinen Vertrag bis zum 1. April 2024. Teile des Vorstandsgehalts wird der Alleinvorstand des Unternehmens zukünftig in mic-Aktien investieren. Auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft sei bereit, bis zur Hälfte der für 2020 fälligen Aufsichtsratsvergütungen entweder in Aktien zu erhalten oder für die entsprechenden Beträge mic-Aktien zu kaufen, heißt es vonseiten der Gesellschaft.
„Diese Maßnahmen stellen unser Vertrauen in die weiteren Pläne der Gesellschaft unter Beweis”, sagt Empl am Donnerstag.
Zudem geht die mic AG davon aus, Steuererstattungenfür mehrere Jahre in Höhe von insgesamt 0,3 Millionen Euro zu erhalten. Hintergrund sei eine Rechtsprechungsänderung, die seitens des EuGH im Jahr 2015 eingeleitet worden sei, so die Münchener. „Im Anschluss an das Urteil des EuGH hat der BFH im Jahr 2016 entschieden, dass einer geschäftsleitenden ... diese News weiterlesen!
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