Aumann und MBB räumen Fehler in den Konzernabschlüssen ein
28.01.2020 10:03 Uhr - Autor: Dena Altdörfer auf twitter
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung hat fehlerhafte Ausweise von einmaligen Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs bei Aumann und damit auch bei der Beteiligungs-Gesellschaft MBB festgestellt. Dies teilen die Unternehmen mit. „Im Rahmen einer Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses der Aumann AG stellte die DPR fest, dass der Ausweis von einmaligen Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs der Aumann AG im Jahre 2017 teilweise fehlerhaft war. In der Folge hat die DPR auch das im Konzernabschluss der MBB für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Ergebnis vor Steuern als zu hoch festgestellt”, meldet MBB. Auf die Gesamthöhe des Eigenkapitals, die Liquidität und die Nettoliquidität sowohl bei Aumann als auch bei MBB habe dies keinen Einfluss. Die Feststellungen der Prüfstelle im Wortlaut:
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