Heidelberger Druckmaschinen: Deutliche Bewegung beim Kursziel der Aktie
14.11.2018 10:07 Uhr - Autor: Johannes Stoffels auf twitter
Seit Tagen steht die Aktie von Heidelberger Druckmaschinen unter Druck. Von einer Woche stand die Aktie noch klar über 2 Euro, zwischenzeitlich notierte das Papier bei 1,73 Euro. Grund sind die jüngsten Zahlen der Heidelberger. Die Experten der DZ Bank bestätigen nach den Zahlen ihre Kaufempfehlung für die Aktie. Das Kursziel wird jedoch von 3,30 Euro auf 2,20 Euro zurückgenommen. Die Zahlen liegen teils unter den Erwartungen. Daher nehmen die Experten ihre Erwartungen zurück. Allerdings ist die zweite Jahreshälfte bei Heidelberger Druckmaschinen traditionell stärker. Entsprechend sollte die Prognose für das laufende Geschäftsjahr machbar sein, wenn auch nur im unteren Bereich der Spanne. Die Aktien von Heidelberger Druckmaschinen verlieren heute 1,2 Prozent auf 1,75 Euro.
Weitere News zu Heidelberger Druck
- 29.10.2026, 14:05 UhrHeidelberger Druck: Gewinnprognose gekappt – Aufträge steigen
- 27.08.2026, 07:41 UhrHeidelberger Druck: Turnaround mit Rüstung und Zukäufen - Video von der German Select Conference bei mwb research
- 21.08.2026, 08:44 UhrHeidelberger Druck Aktie: Demonstration der Stärke am Boden, aber...
- 19.08.2026, 16:32 UhrHeidelberger Druck Aktie: Die Aufträge machen mehr Hoffnung als der Umsatz
- 19.08.2026, 11:24 UhrHeidelberger Druck: „Legen Basis für profitables Wachstum”
Neueste Nachrichten
- Gestern, 09:41 UhrSTRATEC verkauft Verlustgeschäft – 44 Millionen Euro werden abgeschrieben
- Gestern, 09:22 UhrAdidas Aktie: Kursziel 230 Euro? Einige Skepsis bleibt...
- Gestern, 09:09 UhrDAX umkämpft, Apple, Deutsche Bank, Micron, Salesforce, VW - Was Anleger Wissen müssen - ICF BANK Video
- 30.10.2026, 15:44 UhrTankrabatt entlastet – Deutsche Inflationsrate geht auf 2,8 Prozent im Oktober zurück - DWS
- 30.10.2026, 15:38 UhrAixtron Aktie: Mehr Aufträge, längere Lieferzeiten – Experte sieht Ziel 45 Euro
- 30.10.2026, 15:27 UhrBayer Aktie: mwb sieht 30 Prozent Kurspotenzial nach Roundup-Urteil