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CTS Eventim sieht nur geringe Belastungen aus BGH-Urteil

24.08.2018 12:28 Uhr - Autor: Michael Barck  auf twitter

Bei CTS Eventim hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Höhe der Gebühren für Tickets, die vom Käufer zu Hause ausgedruckt werden, für Turbulenzen beim Aktienkurs gesorgt. Je Bestellung berechnet CTS Eventim bisher 2,50 Euro - der BGH hat dies als zu hoch gerügt. Konzernangaben zufolge seien von dem Urteil nur geringe finanzielle Belastungen verbunden: „Sie repräsentieren zusammen ein Umsatzvolumen von rund einer Million Euro - und damit lediglich ein Tausendstel des Konzernumsatzes”, so CTS Eventim am Freitag in einer Stellungnahme. Offen ist derzeit, ob der Konzern die Gebühren zukünftig nur senken oder ganz abschaffen wird.

Man werde „das Urteil des BGH umsetzen. Sobald die ausführliche Begründung für den Entscheid vorliegt, wird das Unternehmen die erforderlichen Anpassungen bei Ticketdirect vornehmen”, so CTS Eventim.

Nachdem der CTS Aktienkurs gestern von Kursen an der 40-Euro-Marke auf bis zu 34,36 Euro eingebrochen war, erholt sich das Papier heute deutlich. Aktuell liegt der Aktienkurs des Ticketing-Konzerns bei 38,72 Euro mit 6,61 Prozent im Plus gegenüber dem gestrigen XETRA-Schlusskurs. Auch Analysten hatten sich nach dem Urteil gelassen gezeigt: So bezeichnete die Baader Bank den Kursrutsch als übertrieben und bestätigte die Einstufung mit „Hold” bei einem Kursziel von 44 Euro für die CTS Eventim Aktie.


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DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA: Stellungnahme von CTS EVENTIM zum gestrigen Ticketdirect-Urteil des Bundesgerichtshofs




DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Stellungnahme

CTS Eventim AG & Co. KGaA: Stellungnahme von CTS EVENTIM zum gestrigen Ticketdirect-Urteil des Bundesgerichtshofs
24.08.2018 / 12:04


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNGStellungnahme von CTS EVENTIM zum gestrigen Ticketdirect-Urteil des Bundesgerichtshofs

Unwesentliche betriebswirtschaftliche Implikationen
Betroffen sind lediglich jene Ticketbuchungen, ... DGAP-News von CTS Eventim weiterlesen.

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