MWG-Biotech: Ex-Vorstand soll zahlen
Ein ehemaliges Vorstandsmitglied von MWG-Biotech soll dem Unternehmen eine Schadenersatzzahlung von 0,5 Millionen Euro überweisen. Dieses Urteil hat das Landgericht Tübingen gesprochen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Oberlandesgericht ist möglich.
Von 2001 bis 2004 hatte MWG eigene Aktien erworben. Dabei waren jedoch nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Später mussten diese Aktien mit einem Verlust wieder verkauft werden.