mic AG: Erfolg vor Gericht gegen früheren Vorstand
Die mic AG hat sich in einem Rechtsstreit mit dem früheren Vorstand Oliver Kolbe vor Gericht durchsetzen können. „In drei Verfahren sind die Klagen von Herrn Kolbe durch die noch nicht rechtskräftigen Urteile des Landgericht Münchens nun im Wesentlichen abgewiesen worden”, meldet das Münchener Unternehmen am Dienstag. Nach der Verrechnung gegenseitiger Forderungen verbleibe Konzernangaben zufolge der „Anspruch der mic AG auf Erstattung der Anwaltskosten”. Die fristlose Kündigung für Kolbe bleibe wirksam.
Derweil hat der Aufsichtsrat der mic AG frühere Geschäfte des Vorstands juristisch zu prüfen begonnen. „Wir prüfen sehr genau, ob Ansprüche gegen Ex-Organe der mic AG geltend gemacht werden können. Sich ergebende Verdachtsmomente für pflichtwidriges Verhalten werden konsequent überprüft und aufgearbeitet”, so Jürgen Gromer, Aufsichtsratsvorsitzender der mic AG.