Bitcoin Group: Droht Ärger mit dem Finanzamt?
Die Bitcoin Group will sich gegen eventuell aufkommende Umsatzsteuerforderungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Wehr setzen. Hintergrund ist die Einschätzung des Ministeriums, dass „Betreibern von Handelsplattformen, die ihre Internetseite als technischen Marktplatz zum Erwerb bzw. Handel von Bitcoin den Marktteilnehmern zur Verfügung stellen, um die Ermöglichung der rein EDV-technischen Abwicklung handelt und eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz hierfür nicht in Betracht kommt”.
Dagegen gehen die Herforder davon aus, dass die Tochter Bitcoin Deutschland AG über die Plattform Bitcoin.de weiterhin umsatzsteuerfreie Dienste bietet. Man sei mit der Plattform „wesentlich mehr als nur ein reiner EDV-technischer Abwickler”, so die Bitcoin Group, die diese Einschätzung gerichtlich laut eigener Ankündigung bis vor den Europäischen Gerichtshof verteidigen werde. Man sieht das Risiko einer gerichtlichen Niederlage als gering an.
Sollten sich die Finanzbehörden allerdings durchsetzen, drohen Nachforderungen von Umsatzsteuer, zudem müsste die Bitcoin Deutschland AG zukünftig auf Provisionen Umsatzsteuer abführen, was die Ertragslage verschlechtern würde. Liquidität und Vermögen liegen laut Angaben der Bitcoin Group allerdings bei einem Vielfachen einer eventuellen Steuernachzahlung.