Laurel: Plan ist rechtskräftig
Gegen den Insolvenzplan von Laurel hat eine keine Beschwerden gegeben. Die Beschwerdefrist lief am Abend des 14. August ab. Da am 15. August in Bayern jedoch ein Feiertag war, konnte es zunächst keine Aussagen über die Gültigkeit geben. Heute wird klar, dass der Insolvenzplan rechtskräftig geworden ist, da keine Beschwerden eingereicht wurden.
Somit ist der Handel mit den Anleihen von Laurel ausgesetzt. Es kommt zu einem Debt-Equity-Swap. Die Forderungen der Anleihegläubiger werden wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital umgewandelt. Die Gläubiger erhalten das Recht, Aktien an der Munich Brand Hub zu erwerben. Dies ist eine neu gegründete Gesellschaft, die als Holding fungiert und sämtliche Geschäftsanteile an der Laurel übernimmt. Zunächst muss noch ein Wertpapierprospekt genehmigt werden, dann startet die Erwerbsfrist.