Rene Lezard: Ansprüche werden gestundet
Es gibt Neues bei Rene Lezard. Im November hatte es eine Gläubigerversammlung gegeben, die die Rechtsanwältin Schmidt-Morsbach zum gemeinsamen Vertreter gewählt hat. In dieser Funktion hat Schmidt-Morsbach heute zugestimmt, dass die im November fälligen Zinsen der bis 2017 laufenden Anleihe nicht vor Ende März 2017 gezahlt werden müssen. Bis dahin werden die Ansprüche der Anleihegläubiger gestundet. Auch entsteht daraus kein Kündigungsrecht für die Investoren.
Diese juristische Angelegenheit wurde von Rene Lezard in einem Bandwurmsatz von mehr als 1.200 Zeichen mittels Pressemitteilung verbreitet.