DGAP-News: Eyemaxx Real Estate AG : Stellungnahme des Vorstands der Eyemaxx Real Estate AG im Vorfeld der zweiten Gläubigerversammlung zur Anpassung der Anleihebedingungen
DGAP-News: Eyemaxx Real Estate AG
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Stellungnahme des Vorstands der Eyemaxx Real Estate AG im Vorfeld der zweiten Gläubigerversammlung zur Anpassung der Anleihebedingungen der Anleihen 2018/2023, 2019/2024 und 2020/2025 Jetzt gilt's! Wir brauchen Ihre Mitwirkung am 29.4. bei der Anleihegläubiger Versammlung. Sie können persönlich teilnehmen, oder eine Vollmacht erteilen. Gemeinsam können wir durch ein positives Votum zur Änderung der Anleihebedingungen Eyemaxx stabil und zukunftssicherer aufstellen. Bereits die Abstimmung ohne Versammlung hat uns gezeigt, dass eine überwältigende Zahl der Teilnehmer dazu bereit ist. Wir haben jedoch die notwendigen Mindestteilnahmequoten nicht erreicht, aber für die nun anstehende Anleihegläubigerversammlung sind diese auf nur 25 % halbiert worden! Entsprechend optimistisch sind wir nach den bisherigen Quoten, dass die Anleihegläubigerversammlung nun beschlussfähig und erfolgreich sein wird. Bitte wirken Sie daran mit! Wie auch schon bei der ersten Abstimmung, sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % fortbestehen. Es soll so verhindert werden, dass Eyemaxx den kurzfristigen Schwankungen von Projektbewertungen beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote ausgeliefert ist. Darüber hinaus soll bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p.a. gezahlt werden. Wird die Eigenkapitalquote von 10 %, unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 SchVG verpflichtet. Außerdem soll der Beschluss gefasst werden, dass die Gläubiger auf etwaige bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der Mindesteigenkapitalquote verzichten. Alle anderen Rechte und Pflichten aus den Anleihen sollen weiter unangetastet bleiben. Dies gilt für die Verpflichtungen von Eyemaxx zum Schutz der Anleihegläubiger wie beispielsweise das Verbot der Gewinnausschüttungen. Alle nötigen Informationen und Unterlagen zur zweiten Gläubigerversammlung sowie eine Anleitung zur Anmeldung finden Sie auf der Website von Eyemaxx unter www.eyemaxx.com bzw. https://eyemaxx.com/de/investor-relations/anleihen/#content Ich möchte Sie herzlich ersuchen, an dieser wichtigen Abstimmung teilzunehmen! Allfällige Ihnen in diesem Zusammenhang entstehende Bankkosten (insb. in Bezug auf die Ausstellung des erforderlichen Sperrvermerkes) bis EUR 50,- werden Ihnen von Eyemaxx vergütet. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Michael Müller, CMC
20.04.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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Deutschland | |
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Internet: | www.eyemaxx.com |
ISIN: | DE000A0V9L94, DE000A1TM2T3, DE000A2AAKQ9 , |
WKN: | A0V9L9, A1TM2T, A2AAKQ |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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