DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch Großaktionär
DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch Großaktionär
23.09.2016 / 13:59
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MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen
zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch
Großaktionär
Berlin, 23. September 2016 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN
DE0006637200/WKN 663720) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitaltalerhöhung gegen Bareinlage mit
mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre unter vollständiger Ausnutzung des
gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes
Kapital 2015) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR
22.631.501 um bis zu EUR 11.315.750 auf bis zu EUR 33.947.251 durch Ausgabe
von bis zu 11.315.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Bareinlage
erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016
gewinnanteilsberechtigt. Die neuen Aktien werden von einer Emissionsbank
mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im
Verhältnis 2:1 (für je zwei alte Aktien eine neue Aktie) zu einem
Bezugspreis in Höhe von EUR 1,20 je neuer Aktie innerhalb der Bezugsfrist
zum Bezug anzubieten.
Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts für das Angebot durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können die
Aktionäre ihre Bezugsrechte in der voraussichtlich vom 4. Oktober 2016 bis
(einschließlich) zum 18. Oktober 2016 dauernden Bezugsfrist ausüben. Den
Aktionären wird zusätzlich die Möglichkeit des Erwerbs solcher Aktien
gewährt, die von anderen Aktionären nicht bezogen worden sind (sog.
Überbezug); den Aktionären steht jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch
auf Zuteilung solcher Aktien im Rahmen des Überbezugs zu.
Die Global Derivative Trading GmbH (die "GDT"), die nach Kenntnis der
Gesellschaft knapp 24 % der bestehenden Aktien hält, hat eine verbindliche
Zusage gegeben, ihre Bezugsrechte in einem Umfang auszuüben, dass die GDT
auch nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung weiterhin in
einem Umfang von rund 24 % an dem dann erhöhten Grundkapital beteiligt ist.
Anknüpfend an diese Festbezugserklärung hat die Gesellschaft der GDT die
Möglichkeit eines Überbezugs von bis zu 1.000.000 nicht bezogener neuer
Aktien und der entsprechenden Zuteilung zugesagt, wodurch die GDT im Falle
einer Vollplatzierung der Kapitalmaßnahme im Ergebnis mit insgesamt bis zu
knapp 27 % an dem erhöhten Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein
würde.
Etwaige während der Bezugsfrist nicht bezogene neue Aktien sollen im Rahmen
internationaler Privatplatzierungen zudem qualifizierten Anlegern in
ausgewählten Ländern angeboten werden. In diesem Zusammenhang hat sich die
TowerCrest Limited Liability Cooperation, Peking (China), (die
"TowerCrest") gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, 3.400.000 neue
Aktien im Rahmen der Privatplatzierungen zu erwerben (oder, falls weniger
nicht bezogene neue Aktien vorhanden sein sollten, die größtmögliche
verfügbare Anzahl). Die Gesellschaft hat TowerCrest eine solche Zuteilung
entsprechend der verfügbaren Aktien zugesagt. Im Falle einer
Vollplatzierung der Kapitalerhöhung würde die Übernahme von 3.400.000 neuen
Aktien durch TowerCrest einer Beteiligung von rund 10 % an dem erhöhten
Grundkapital der Gesellschaft entsprechen.
Vorbehaltlich der Billigung durch die BaFin wird voraussichtlich am 28.
September 2016 ein Wertpapierprospekt mit ausführlichen Informationen und
Risikohinweisen zum Bezugsangebot auf der Internetseite der MOLOGEN AG
veröffentlicht. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende
Notierung soll voraussichtlich am 27. Oktober 2016 erfolgen.
Als weitere Finanzierungsmaßnahme hat der Vorstand heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung der durch die
Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. August 2014 erteilten
Ermächtigung, eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR
2.540.000 und mit einer Laufzeit bis zum 29. Oktober 2024 zu begeben. Die
Wandelschuldverschreibung sieht eine jährliche Festverzinsung in Höhe von
6% sowie das Recht des Investors vor, die Wandelanleihe in bis zu 1.693.333
Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis in Höhe von EUR 1,50 zu
wandeln. Die Wandelschuldverschreibung wird unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben und vollständig durch die GDT
gezeichnet. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung soll voraussichtlich
am 31. Oktober 2016 nach Vollzug der Kapitalerhöhung erfolgen. Durch die
Ausgabe der Wandelanleihe wird der Gesellschaft ein Nettoerlös von rund EUR
2.500.000 zufließen.
Bei Vollplatzierung der Kapitalerhöhung und durch Ausgabe der
Wandelschuldverschreibung werden dem Unternehmen voraussichtlich
Bruttoerlöse von rund EUR 16.000.000 zufließen. Die MOLOGEN AG
beabsichtigt, den Nettoemissionserlös für die Umsetzung der neuen Strategie
"Next Level" zu nutzen.
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