DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren
DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren
21.03.2016 / 17:10
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG.
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Mülheim an der Ruhr, 21. März 2016
Die EASY Solutions GmbH, der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Manfred A.
Wagner und das ehemalige Vorstandsmitglied Josef Gemeri, haben gegen das
Urteil des Landgerichts Duisburg vom 11. Februar 2016 Berufung eingelegt.
Das Landgericht Duisburg hatte die EASY Solutions GmbH, Manfred A. Wagner
und Josef Gemeri wegen der Übernahme von Bürgschaften durch die EASY
SOFTWARE AG zur Absicherung von Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH
und wegen der Begleichung von Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH
durch die EASY SOFTWARE AG als Gesamtschuldner verurteilt, an die EASY
SOFTWARE AG Schadensersatz in Höhe von EUR 400.000,00 nebst Zinsen zu
zahlen. Zudem wurden die EASY Solutions GmbH und Manfred A. Wagner als
Gesamtschuldner verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG weiteren Schadensersatz
in Höhe von EUR 83.440,33 zuzüglich Zinsen zu zahlen. Darüber hinaus
stellte das Landgericht Duisburg fest, dass Manfred A. Wagner und Josef
Gemeri als Gesamtschuldner sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen haben,
die der EASY SOFTWARE AG aus dem vorgenannten Sachverhalt bis zu einem
erstrangigen Haftungsbetrag von EUR 400.000,00 entstanden sind oder
entstehen werden, sowie, dass Manfred A. Wagner sämtliche weiteren Schäden
zu ersetzen hat, die der EASY SOFTWARE AG aus dem vorgenannten Sachverhalt
bis über einen Haftungsbetrag von EUR 400.000,00 hinaus entstanden sind
oder entstehen werden.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
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DE0005634000
WKN:
563400
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