DGAP-News: Mattil & Kollegen: Magellan Maritime Services GmbH 'Vom Regen in die Traufe? Setzt der Insolvenzverwalter die vertragswidrige Geschäftsführung durch Magellan fort?'
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Mattil & Kollegen: Magellan Maritime Services GmbH 'Vom Regen in die Traufe? Setzt der Insolvenzverwalter die vertragswidrige Geschäftsführung durch Magellan fort?'
30.06.2016 / 10:32
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Insolvenzverwalter hat in einer Pressemitteilung angekündigt, die
laufenden Mietzahlungen zur Insolvenzmasse zu ziehen und damit das
Insolvenzverfahren zu bestreiten. Wir finden dies unerhört und fordern den
Insolvenzverwalter auf, die Mieten auszusondern und an die Anleger
herauszugeben.
Mit dem Kaufvertrag hat jeder Investor auch einen Verwaltungsvertrag mit
der Magellan geschlossen. Darin heißt es ausdrücklich, dass
alle(Miet)Rechte mit Kauf auf den Investor(Anleger)übergehen,dass die
Magellan die Mietverträge für den Anleger abschließt und für diesen
einzieht. Ebenfalls in diesem Vertrag wurde geregelt, dass mit Ausfall der
Magellan als Mietgarantin (Insolvenz) jeder Investor die Ansprüche aus dem
Mietvertrag unmittelbar wahrnimmt.
Diese Vertragsklauseln sind eindeutig. Die Magellan hätte bereits nach
Verkauf an den Investor die für ihn eingezogene Miete gesondert und
getrennt von ihrem sonstigen Vermögen verwalten müssen. Der
Insolvenzverwalter wäre jetzt verpflichtet, die Mieten auszusondern und von
dem übrigen Vermögen bzw. Verbindlichkeiten der Magellan zu trennen. Die
Mieten stehen direkt den Investoren zu, nicht dem Insolvenzverwalter. Die
Mieten haben in der Insolvenzmasse nichts zu suchen.
Die Anleger sind sich nicht bewusst, welche Möglichkeiten der Einflussnahme
sie nach dem Gesetz (Insolvenzordnung) haben. Rechtsanwalt Borchardt wurde
nur als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, er muss in der ersten
Gläubigerversammlung von den Anlegern bestätigt, also gewählt werden! Mit
einer Mehrheit der Stimmen kann auch die Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters erfolgen.
Die Kanzlei Mattil verfügt über die größte Erfahrung in der Vertretung von
Anlegern in vergleichbaren Insolvenzen und wird an der Gläubigerversammlung
teilnehmen. Mit einer Mehrheit der Stimmen können die Anleger (Gläubiger)
erheblichen Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen und, wie erwähnt,
sogar die Person des Insolvenzverwalters bestimmen. Die Kanzlei Mattil
bietet den Gläubigern an, sie auf der Gläubigerversammlung zu vertreten und
deren Stimmen auszuüben und hierfür kein gesondertes Honorar zu verlangen.
Die Anleger müssen sich wehren, wenn sie die ihnen zustehenden Mieten nicht
im Insolvenzverfahren verheizen lassen wollen.
Pressekontakt:
Peter Mattil
- Rechtsanwalt -
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht -
Mattil & Kollegen
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Thierschplatz 3
80538 München
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Fax: ++49 / (0) 89 / 24 29 38-25
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