DGAP-News: Rena GmbH i.I.: Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger
DGAP-News: Rena GmbH i.I. / Schlagwort(e): Sonstiges
Rena GmbH i.I.: Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger
10.01.2019 / 12:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Vorbereitung von Verteilungen an InsolvenzgläubigerDritte Abschlagsverteilung in Höhe von EUR 5.423.024,39 für erstes Quartal 2019 erwartetGütenbach, 10. Januar 2019:
Bei der insolventen RENA GmbH sind die Eigenverwaltung und der Sachwalter weiter mit den Abwicklungsarbeiten im Insolvenzverfahren befasst. Hierzu gehört, nachdem weitere Fortschritte bei der Verwertung der Insolvenzmasse erreicht werden konnten, auch die Ausschüttung von hierdurch vereinnahmten liquiden Mitteln an die Insolvenzgläubiger.
Nach einer ersten Abschlagsverteilung Anfang 2016 und einer zweiten Abschlagsverteilung im Juli 2017 ist nun beabsichtigt, auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen eine dritte Abschlagsverteilung vorzunehmen. Der auszuschüttende Betrag soll sich auf EUR 5.423.024,39 belaufen. Die in enger Abstimmung mit dem Sachwalter erstellte vorläufige Hochrechnung der zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung stehenden Mittel hat ergeben, dass der o.g. Betrag im Wege der dritten Vorabausschüttung verteilt werden kann.
Das Verteilungsverzeichnis per 20. November 2018 zeigt, dass bei der Abschlagsverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 238.201.016,60 zu berücksichtigen sind. Somit ergibt sich für die dritte Abschlagsverteilung eine (vorläufige) Quote von 2,27%. Tatsächlich ausgezahlt werden soll die gemäß dem Verteilungsverzeichnis auf die festgestellten Forderungen entfallende vorläufige Quote von EUR 4.518.237,50. Der Restbetrag des Ausschüttungsbetrags entfällt auf die für den Ausfall festgestellten Forderungen und die aufschiebend bedingt festgestellten Forderungen und wird bei der Ausschüttung zugunsten der vorgenannten Forderungen zurückbehalten.
Der Gläubigerausschuss hat der Abschlagsverteilung mehrheitlich zugestimmt. Der Sachwalter hat das Verteilungsverzeichnis geprüft und keine Einwendungen erhoben. Das Verteilungsverzeichnis wurde in der Zwischenzeit dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - zur Niederlegung übermittelt. Es ist beabsichtigt, die Abschlagsverteilung unmittelbar nach der vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - vorzunehmenden Veröffentlichung nach § 188 S. 3 InsO und nach Ablauf der hieran anschließenden zweiwöchigen Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO in die Wege zu leiten. Erst nach Ablauf der vorgenannten Ausschlussfrist steht die im Rahmen der Abschlagsverteilung auf die zu berücksichtigenden Forderungen entfallende Quote endgültig fest.
Es ist ins Auge gefasst, dass die dritte Abschlagszahlung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen im ersten Quartal 2019 erfolgen kann.
Eine abschließende Einschätzung über Dauer des Insolvenzverfahrens und die insgesamt zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit ebenso wenig möglich wie über die endgültig auszukehrenden Erlöse aus der Verwertung des der Insolvenzmasse zuzurechnenden Vermögens.
10.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Rena GmbH i.I.
Höhenweg 1
78148 Gütenbach
Deutschland
ISIN:
DE000A1E8W96
WKN:
A1E8W9
Börsen:
Freiverkehr in Frankfurt
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
764985 10.01.2019