Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.: Neueste Änderungen im Prospektrecht * Bereits 100 Unternehmen unterstützen Petition zur Gesetzeskorrektur
DGAP-Media / 26.09.2018 / 09:00
Der kapitalmarktorientierte Mittelstand schließt sich zusammen - das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung soll aus Sicht zahlreicher Unternehmen korrigiert werden. Dieses sieht prospektfreie Emissionen bis zu EUR 8 Mio. vor. Börsengelistete Unternehmen finanzieren sich in der Regel jedoch über Bezugsrechtskapitalerhöhungen. Durch die parallele Einführung von Investitionsschwellenwerten sind Bezugsrechtskapitalerhöhungen aber de facto von der Prospektfreiheit ausgeschlossen, so dass die neuen Erleichterungen für börsengelistete Mittelständler irrelevant sind. Mit einer Stimmensammlung, die der Interessensverband Kapitalmarkt KMU initiiert hat, werden die Interessen des kapitalmarktorientierten Mittelstandes in Deutschland erstmalig gebündelt und an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) herangetragen. Das erklärte Ziel: Eine Anpassung des Gesetzes, die den Bedürfnissen kapitalmarktorientierter Mittelständler gerecht wird. Die Schwellenwerte sollen nicht für börsengelistete Unternehmen gelten, die bereits einen Prospekt erstellt haben.
Rund 100 Unternehmen, davon der Großteil börsennotiert, haben sich bereits an der Stimmensammlung des Interessensverbands beteiligt. Auf deren Basis wird der Verband eine Petition für das BMF vorbereiten. "Das aktuelle Gesetz ist missglückt", sagt Ingo Wegerich, Präsident des Interessensverbands Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. "Es entspricht nicht den Bedürfnissen des Mittelstands in Deutschland. Bereits 100 kapitalmarktorientierte Unternehmen unterstützen unsere Initiative. Dahinter steht auch eine Vielzahl von Arbeitsplätzen im deutschen Mittelstand. Mit ihrer Unterschrift können Unternehmen aktiv dazu beitragen, das Gesetz im Sinne des kapitalmarktorientierten Mittelstandes sinnvoll zu ändern."
Das Gesetz im Überblick
- Zum 21. Juli 2018 ist das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze in Kraft getreten.
- Emissionen von jährlich bis zu EUR 8 Mio. sind seitdem in Deutschland von der Prospektpflicht befreit - mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber Wahlmöglichkeiten genutzt, die die aktuelle EU-Prospektverordnung einräumt.
- Der Gesetzgeber hat diese Erleichterung jedoch durch die Einführung von Schwellenwerten wieder beschränkt. Bei prospektfreien Angeboten ab einem Betrag von EUR 1 Mio. gilt: Ein nicht qualifizierter Anleger, also eine Privatperson, darf nicht mehr als EUR 1.000 - bei höherem Einkommen und größerem Vermögen nicht mehr als EUR 10.000 Euro - investieren.
"Grundsätzlich ist die Erweiterung der Prospektfreiheit sehr zu begrüßen, da die zu prüfenden Prospekte in der Regel mehrere 100 Seiten dick sind. Die Erstellung ist dementsprechend mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Bei KMU, die nicht über große Stabsabteilungen verfügen, bindet dies erhebliche Ressourcen.", sagt Ingo Wegerich. "Durch die Einschränkung mittels Aufnahme von Investitionsschwellenwerten entstehen Nachteile für die kapitalmarktfinanzierten Unternehmen, da eine Bezugsrechtskapitalerhöhung ausgeschlossen ist, obwohl es sich um die gesetzliche Grundform der Kapitalerhöhung handelt. Falls einem Kleinaktionär Bezugsrechte auf neue Aktien mit einem Wert von mehr als EUR 1.000 zustehen, kann diese Kapitalmaßnahme mit der Ausnahmeregelung nicht durchgeführt werden. Diese Schwellenwerte sind dem Vermögensanlagengesetz entnommen und machen Sinn beim Crowdfunding, wo es sich um sehr kleine Unternehmen handelt, die nicht transparent sind und wenige Informationen liefern. Völlig anders stellt sich die Sachlage jedoch bei börsennotierten Mittelständlern dar. Diese haben einen Prospekt bei ihrem Börsengang erstellt und liefern zudem durch die Marktmissbrauchsverordnung auch ein hohes Maß an Transparenz. Darüber hinaus sollten sich Anleger beim Kauf der Aktien bereits intensiv mit dem Unternehmen auseinandergesetzt haben."Die Forderung des Verbands
Der Interessenverband fordert eine sinnvolle Korrektur des Gesetzes: Unternehmen, die bereits einen Prospekt erstellt haben und deren Wertpapiere an einem Freiverkehr oder geregelten Markt gelistet sind, sollten von den Schwellenwerten ausgenommen werden.
Unterlagen finden Sie hier zum Download:
- Die Stimmensammlung des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (Kapitalmarkt KMU) zur Einreichung einer Petition finden Sie unter folgendem Link: http://www.kapitalmarkt-kmu.de/
Über den Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.
Der am 30. August 2017 gegründete Verband mit Sitz in Frankfurt am Main setzt sich insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei der Kapitalmarktfinanzierung ein und tritt aktiv für die Belange des kapitalmarktorientierten Mittelstandes im Dialog mit der Politik, den Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des Kapitalmarkts, den Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein. Mitglieder sind KMUs, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien. Zum Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Alexander Starke, Nils Manegold (max 21 AG), Alexander Deuss (mwb fairtrade) sowie Thomas Stewens (BankM).
Kontakt:
Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.
z. H. Ingo Wegerich
bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An der Welle 10
60322 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 27229 24875
E-Mail: ingo.wegerich@luther-lawfirm.comhttp://www.kapitalmarkt-kmu.de/
Pressekontakt:
Klaus-Karl Becker
BeckerBeratungsGesellschaft (BBG)
+49 (0) 172 61 41 955
kkb@b-bg.de
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Emittent/Herausgeber: Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.
Schlagwort(e): Finanzen
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