DGAP-Adhoc: Private Assets AG: Beschluss Landgericht Konstanz
DGAP-Ad-hoc: Private Assets AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Private Assets AG: Beschluss Landgericht Konstanz
13.05.2018 / 15:27 CET/CEST
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Am Sonntag den 13.05.2018 erhielt der Vorstand der Private Assets AG Kenntnis einer förmlichen Zustellung am Samstag den 12.5. 2018 (Niederlegung eines Schriftstücks) durch das Landgericht Konstanz. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Landgericht Konstanz einen dinglichen Arrest in Höhe von 1.000.000 EUR in das Vermögen der Private Assets AG als Drittbeteiligte beschlossen. Eine ordnungsgemäße förmliche Ladung der Private Assets AG, um die Sachlage gerichtlich zu klären, erging im Vorfeld nicht. Es besteht Gelegenheit, innerhalb von 2 Wochen zum Antrag der Staatsanwaltschaft Stellung zu nehmen.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft basiert auf vermeintlichen Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz im Zeitraum vom 31.05.2011 bis 15.06.2011 beim Handel mit Aktien der Tochtergesellschaft IPO.GO AG. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, die Private Assets AG habe durch Verkäufe von Aktien der IPO.GO AG aus dem Besitz der Private Assets AG Vorteile gezogen und strebt an, den Erlös aus dem Verkauf der Aktien bei der Private Assets abzuschöpfen (Verfall).
Dem Vorstand wird nun anheim gestellt, einen Betrag in Höhe von 1.000.000 EUR zu hinterlegen, um den Arrest zu hemmen.
Der Vorstand erklärt dazu, dass die Private Assets AG nicht über Mittel in Höhe von 1.000.000 EUR verfügt. Eine Durchsetzung des Arrests würde deshalb eine existenzbedrohende Situation für die Gesellschaft darstellen.
Der Vorstand erklärt ferner, dass er der Meinung ist, dass der Arrest nicht gerechtfertigt sei und dass die Private Assets AG nunmehr bemüht ist, sich dem Ansinnen der Staatsanwaltschaft durch alle rechtlichen Instanzen entgegenzustellen.
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