DGAP-News: Hamburg Trust domicilium 6: Verkaufs-'Schnellschuss' mit steuerlichen Nachteilen?
DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Fonds/Rechtssache
Hamburg Trust domicilium 6: Verkaufs-'Schnellschuss' mit steuerlichen Nachteilen?
22.12.2017 / 19:18
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB fordern Präsenz-Gesellschafterversammlung
Vordergründig überbringt Hamburg Trust den Gesellschaftern des Fonds domicilium 6 mit dem Rundschreiben vom 18.12.2017 ausgezeichnete Nachrichten: Ein deutsches Versorgungswerk will die fondseigene Immobilie kaufen. Der Kaufpreis liegt nach Angaben von Hamburg Trust um 54 % über dem Einstandspreis, den der Fonds im Jahre 2012 dafür bezahlt hat. Noch über die Festtage hinweg sollen die Anleger des Fonds auf die Schnelle "Grünes Licht" für den Verkauf geben. Das Ganze ist nach der Darstellung von Hamburg Trust so alternativlos-positiv, dass Gegenszenarien nicht einmal erwogen werden. Die gravierenden steuerlichen Nachteile, die sich daraus ergeben, dass der Fonds innerhalb der steuerlichen Spekulationsfrist verkauft, werden nur am Rande erwähnt, aber nicht konkret diskutiert, geschweige denn beziffert.
Was viele Gesellschafter an diesem Vorgehen stört: Zum einen fühlen sie sich "überfahren". Unter Zeitdruck, mitten in der Weihnachtszeit, sollen Entscheidungen getroffen werden, die Konsequenzen in Höhe von Zehntausenden von EURO pro Anleger haben werden. Die steuerlichen Auswirkungen werden den Gesellschaftern nicht aufgezeigt. Die Möglichkeit des Zuwartens, bis im Jahre 2022 die 10-jährige Spekulationsfrist endet, wird nicht diskutiert. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, die der Fonds an die Banken wird zahlen müssen, wird nicht mitgeteilt. Aber Hamburg Trust selbst will für den Hopplahopp-Verkauf noch eine eigene "Exit-Vergütung" in Höhe von EUR 992.000,- abrechnen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?
Dr. Wolfgang Schirp, Berlin: "Die Gesellschafter, die an uns herangetreten sind, wollen in Ruhe ihre Optionen abwägen. Wir bestehen auf einer Präsenz-Gesellschafterversammlung, auf der alle Umstände diskutiert werden können. Und wir erwarten von der Geschäftsführung, dass sie die steuerlichen Folgen dieses Schnellschuss-Verkaufes offen und ehrlich mit den Anlegern diskutiert."
Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, empfiehlt daher: "Stimmen Sie im laufenden schriftlichen Verfahren mit "Nein" und schreiben Sie der Geschäftsführung zurück, dass frühzeitig im neuen Jahr eine Präsenz-Gesellschafterversammlung abgehalten werden soll."
Zuständig für ergänzende Auskünfte: Dr. Wolfgang Schirp, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170, Fax 0049-30-32761717, e-mail: schirp@ssma.de, URL: www.ssma.de
22.12.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
641741 22.12.2017