DGAP-News: Lebensversicherung widerrufen: 5 Versicherer einigungsbereit
DGAP-News: Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache
Lebensversicherung widerrufen: 5 Versicherer einigungsbereit
06.06.2017 / 08:07
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Schirp Neusel & Partner mit außergerichtlichen Erfolgen
Bereits fünf große Versicherungskonzerne sind zu außergerichtlichen Einigungen bereit. Wenn der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung oder Rentenversicherung widerruft, muss er in diesen Fällen kein Gericht bemühen und riskiert keine Kosten.
Der Hintergrund
Viele Lebensversicherungen liefern unbefriedigende Erträge. Oft hilft ein Widerspruch. Denn ca. 128 Mio. Verträge leiden an rechtlichen Mängeln, die auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Das führt oft zu erheblichen Nachzahlungen. Das ist eine riesige Chance für die Versicherungsnehmer, die man nicht verschenken sollte!
Nötig ist allerdings eines: Der Widerspruch muss fachlich kompetent erklärt und begründet werden.
Anne Wenzelewski, Rechtsanwältin bei Schirp Neusel & Partner in Berlin: "Man muss seine Hausaufgaben machen. Aber wenn man das tut, dann kann man sich seine Nachzahlung ohne Streit abholen."
Alexander Temiz, Rechtsanwalt bei Schirp Neusel & Partner: "Fünf große Versicherungskonzerne regulieren schon die Ansprüche der Kunden, ohne dass wir die Gerichte bemühen müssen, und es werden weitere dazu kommen. Perspektivisch wird sich die gesamte Branche für einvernehmliche Lösungen öffnen".
Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:
Anne Wenzelewski, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, E-Mail: wenzelewski@ssma.de
Alexander Temiz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, E-Mail: temiz@ssma.de
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