FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH: FXFlat unterstützt BaFin-Allgemeinverfügung zu CFDs
DGAP-Media / 10.05.2017 / 10:16
Der Online-Broker FXFlat begrüßt die jüngste Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für CFDs, im Rahmen derer ab dem 10. August 2017 ein Schutz vor einer Nachschusspflicht gelten soll.
"Die Maßnahme der BaFin ist äußerst sinnvoll, da Kunden dann nicht mehr Gefahr laufen, das Risiko von Verlusten einzugehen, die ihren Kontobestand übertreffen", erklärt Rafael Neustadt, Geschäftsführer der FXFlat Wertpapierbank GmbH. "Da wir bereits seit längerem ein Kontomodell anbieten, das eine Nachschusspflicht ausschließt, hat FXFlat bereits einen Großteil der Anforderungen umgesetzt und wird die Erweiterung auf alle Privatkonten zeitnah durchführen können", so Rafael Neustadt weiter. Grundsätzlich unterstütze FXFlat alle regulatorischen Maßnahmen der BaFin, die eine Transparenz im Sinne des Schutzes der Kleinanleger verfolgen, so der Geschäftsführer.
Weitere Infos zum FXFlat-Angebot an Kontopakten finden sich im Internet unter https://www.fxflat.com/de/konto-eroeffnen/kontopakete/.Über die FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH
Die FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH geht aus der 1997 in Ratingen bei Düsseldorf gegründeten unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaft Heyder Krüger & Kollegen GmbH (HKK-Invest) hervor. Sie verfügt über die erforderlichen Genehmigungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), deren Aufsicht sie unterliegt.
Über FXFlat und CapTrader
Zur FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH gehören die beiden Marken FXFlat und CapTrader. FXFlat ist ein auf den Forex- und CFD-Handel spezialisierter Broker, CapTrader bietet darüber hinaus erfahrenen Anlegern den kostengünstigen Handel mit Aktien, ETFs, Futures und Optionen an.
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Emittent/Herausgeber: FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH
Schlagwort(e): Finanzen
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