EQS-News: Rechte der Sika-Mehrheitsaktionärin erneut beschränkt
EQS Group-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
Rechte der Sika-Mehrheitsaktionärin erneut beschränkt
11.04.2017 / 19:29
Medienmitteilung der Schenker-Winkler Holding AG (SWH)Rechte der Sika-Mehrheitsaktionärin erneut beschränkt
Baar, 11. April 2017 - Zum vierten Mal beschränkte der Sika-Verwaltungsrat die Stimmkraft der SWH auf 5 Prozent ihrer Stimmrechte beim Traktandum Wahlen. Die SWH wird dadurch erneut gezwungen, diese Wahlergebnisse vor Gericht anzufechten. Die Familie Burkard und Saint-Gobain bleiben fest entschlossen, den Verkauf der SWH an die Saint-Gobain zu vollziehen.
Verwaltungsratspräsident Paul Hälg benutzte die Generalversammlung erneut, das Verhalten des Verwaltungsrats der Sika zu rechtfertigen, und versäumte keine Gelegenheit, gegen die Familie Burkard und die Hauptaktionärin SWH Stimmung zu machen. Sika zahlte bisher CHF 17.4 Millionen allein für externe Rechts- und Beratungskosten im Abwehrkampf gegen Saint-Gobain.
Entlastung
66% stimmten gegen die Entlastung der opponierenden Verwaltungsräte.
Dividende
Der Antrag der SWH, eine Dividende in Höhe von CHF 96 je Inhaberaktie auszuschütten, wurde mit 68% der Stimmen angenommen. Die vom Verwaltungsrat beantragte höhere Dividende wurde abgelehnt.
Wahlen
Erneut hat der Sika-Verwaltungsrat die Stimmrechte der SWH an der heutigen Sika-Generalversammlung selektiv beschränkt. Eine Mehrheit des Sika-Verwaltungsrats wurde nicht gültig gewählt. Der Kandidat der SWH, Prof. Dr. Jacques Bischoff, wurde einzig infolge der rechtswidrigen Beschränkung der Stimmrechte der SWH nicht in den Verwaltungsrat gewählt.
Vergütung
Die opponierenden Verwaltungsräte wollten sich rückwirkend eine Entlohnung bewilligen lassen, obwohl sie bereits vor zwei Jahren mit einer entschädigungslosen Tätigkeit einverstanden waren. Die Entschädigungsforderungen des Verwaltungsrats wurden mit Zweidrittelmehrheit abgelehnt. Der Entscheid der Generalversammlung über die Vergütung ist bindend. Dennoch drohte der Verwaltungsrat, Honoraransprüche gerichtlich geltend zu machen - was gegen die Vergütungsverordnung verstossen würde.
Weitere Informationen:
Media Relations SWH
c/o Dynamics Group AG
Andreas Durisch,
adu@dynamicsgroup.ch
+41 79 358 87 32
Ende der Medienmitteilung
564287 11.04.2017