PatentPortfolio I der Deutschen Bank AG: Schadensersatz-Anspruchsanmeldung zum Musterverfahren nur noch bis zum 9. Mai 2017 möglich! Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
DGAP-Media / 04.04.2017 / 08:29
Pressemitteilung
Berlin, 31. März 2017
Deutsche Bank PatentPortfolio I: Eine kostengünstige Anspruchsanmeldung zum Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist nur noch bis 9. Mai 2017 für Anleger möglich.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 9. November 2016 bekannt gegeben, dass es einen Kläger, der von der Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte vertreten wird, zum Musterkläger des Musterverfahrens benennt. Von da an konnten Schadensersatzansprüche innerhalb einer Frist von 6 Monaten angemeldet werden. Damit endet die Frist zur Anmeldung von Schadensersatzansprüchen am 9. Mai 2017. Hinterher können keine Ansprüche mehr angemeldet werden.
Alle Anleger des PatentPortfolio I, die bisher noch nicht geklagt haben, sollten Ihre Ansprüche noch rechtzeitig anmelden, damit sie vom Ergebnis des Musterverfahrens profitieren können. Die mündliche Verhandlung findet bereits am 31. Mai 2017 statt, so dass die Anleger vielleicht schon im Frühsommer mit einem Ergebnis rechnen können. Der Vorteil der Anmeldung der Schadensersatzansprüche im Musterverfahren: Die Kosten sind gegenüber einer Klage deutlich geringer.
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Schlagwort(e): Recht
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