DGAP-News: Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Art. 5 Abs. 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch und gemäß Art. 6 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.03.2016
DGAP-News: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG / Schlagwort(e): Sonstiges
Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Art. 5 Abs. 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch und gemäß Art. 6 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.03.2016
27.03.2017 / 19:14
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Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung') und gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
im Rahmen des öffentlichen Angebots von Aktien der
Aumann AG, Beelen, Deutschland
International Securities Identification Number (ISIN): DE000A2DAM03
Börsenkürzel: AAG
Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Aktien der Aumann AG hat die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG die Funktion des Stabilisierungsmanagers wahrgenommen. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG hat während des Stabilisierungszeitraums, der mit der
Notierungsaufnahme der Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am 24. März 2017 begann und am 27. März 2017 beendet wurde, keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die durch die verkaufenden Aktionären dem Stabilisierungsmanager im Namen und für Rechnung der Konsortialbanken eingeräumte Option, bis zu 780.000 Aktien an der Aumann AG zum Platzierungspreis in dem Umfang zu erwerben, in dem Aktien im Wege der Mehrzuteilung platziert wurden (sog. Greenshoe-Option), wurde am 27. März 2017 von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG vollständig ausgeübt.
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