DGAP-Adhoc: EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung: Vergleich der EVN Bulgaria im Zusammenhang mit der Abgeltung der Ökostrom-Mehrkosten in Bulgarien - Positiver Effekt auf das Konzernergebnis 2016/17
DGAP-Ad-hoc: EVN AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Rechtssache
EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung: Vergleich der EVN Bulgaria im Zusammenhang mit der Abgeltung der Ökostrom-Mehrkosten in Bulgarien - Positiver Effekt auf das Konzernergebnis 2016/17
13.02.2017 / 13:47 CET/CEST
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Mit Vereinbarung vom 13. Februar 2017 wurde ein Streit zwischen der EVN
Bulgaria EC EAD (die "EVN Bulgaria") und der staatlichen bulgarischen
Elektrizitätsgesellschaft NEK (die "NEK") hinsichtlich umstrittener
Aufrechnungen außergerichtlich verglichen. Dieser Vergleich umfasst
insbesondere die Abgeltung des noch offenen Teils der vom 1. Juli 2012 bis
zum 31. Juli 2013 entstandenen und von der EVN Bulgaria vorfinanzierten
Ökostrom-Mehrkosten und Verzugszinsen, die die NEK der EVN Bulgaria zu
ersetzen hat. Die Umsetzung erfolgt durch die von beiden Parteien nunmehr
anerkannte Aufrechnung der genannten Forderungen der EVN Bulgaria mit
Forderungen der NEK gegenüber der EVN Bulgaria aus Energielieferungen.
Das von der EVN AG angestrengte internationale Schiedsgerichtsverfahren vor
dem "International Centre for the Settlement of Investment
Disputes" (ICSID) gegenüber der Republik Bulgarien bleibt ungeachtet des
Abschlusses dieser Vereinbarung mit der NEK und vorbehaltlich allfälliger
Implikationen des nunmehrigen Vergleichs auf das Verfahren weiterhin
anhängig.
Das Konzernergebnis aus dem operativen Geschäft für das Geschäftsjahr
2016/17 wird - wie bereits kommuniziert - unter der Annahme von
durchschnittlichen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen weitgehend
stabil erwartet. Aus dem genannten Vergleich in Bulgarien ergibt sich
zusätzlich ein im 2. Quartal des laufenden Geschäftsjahres wirksam
werdender positiver Effekt auf das Konzernergebnis aus der Zuschreibung von
in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit wertberichtigten Forderungen
und Verzugszinsen in Höhe von rund 38 Mio. Euro.
Maria Enzersdorf, am 13. Februar 2017
RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN
DER EVN AG DAR.
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN
PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S
GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ("US
WERTPAPIERGESETZ")) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER
EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON
WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE
WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN
UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF
RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN,
VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-
WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS
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