DGAP-News: Kommunalfinanzierung: Kanzlei Dr. Greger & Collegen reicht Vier-Millionen-Klage gegen genossenschaftliche Immobilienbank ein
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Kommunalfinanzierung: Kanzlei Dr. Greger & Collegen reicht Vier-Millionen-Klage gegen genossenschaftliche Immobilienbank ein
10.02.2017 / 13:39
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Kommunalunternehmen klagt gesetzlich zustehendes Kündigungsrecht ein, um laufende Darlehensverträge an aktuelle Zinssituation anzupassen
Es herrscht derzeit ein extrem niedriges Zinsniveau. Jedoch sind viele Städte, Gemeinden, Kommunalunternehmen und auch privatrechtlich organisierte kommunale Unternehmen mit ihren oftmals langfristig geschlossenen Darlehensverträgen an mittlerweile nicht mehr marktgerechte Zinsen gebunden. Diese Darlehensverträge stellen eine enorme finanzielle Belastung für den jeweiligen kommunalen Haushalt dar und entsprechen in keiner Weise mehr der heutigen Zinssituation.
Die Banken geben die niedrigen Zinsen nicht an die Kommunen sowie kommunalen Unternehmen weiter, sondern bestehen auf die ihnen vermeintlich noch lange zustehenden überhöhten Konditionen, die häufig auf eine Laufzeit von über zwanzig Jahren angelegt waren. Es werden somit weiterhin sehr hohe Zinsen berechnet, die nicht mehr zeitgemäß sind und deren Lasten letztendlich der Steuerzahler zu tragen hat.
Wollen die betroffenen Kommunalunternehmen von ihrem gesetzlichen Kündigungsrecht, das ihnen nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens zusteht, Gebrauch machen, berufen sich die Banken häufig auf einen vertraglich vereinbarten Kündigungsausschluss und verweigern die Anerkennung der Kündigung. In vielen Fällen erfolgt diese Verweigerung zu Unrecht!
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat festgestellt, dass dieser Kündigungsausschluss in vielen Fällen einer juristischen Überprüfung nicht standhält. Mehrere Landgerichte sowie das Oberlandesgericht Karlsruhe haben mittlerweile übereinstimmend entschieden, dass ein Ausschluss des Kündigungsrechts nur gegenüber den explizit im Gesetz aufgezählten Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts vereinbart werden kann. Gemäß dieser Rechtsprechung kann somit beispielweise gegenüber Kommunalunternehmen, Zweckverbänden oder privatrechtlich organisierten Unternehmen das gesetzliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nicht wirksam ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, die Darlehensverträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt auf mögliche Kündigungsrechte prüfen zu lassen. Aktuell hat die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für ein Kommunalunternehmen eine Klage über 4 Millionen Streitwert gegen eine genossenschaftliche Immobilienbank eingereicht, die viele kommunale Finanzierungen vorgenommen hat. Die anstehenden gerichtlichen Entscheidungen, die die Kanzlei Dr. Greger & Collegen positiv für Kommunalunternehmen wertet, dürften weitreichende Folgen auch für andere betroffene Kommunalunternehmen haben.Kanzlei Dr. Greger & CollegenFachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
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