DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: Penell GmbH: Klage des Treuhänders MSW GmbH gegen den gemeinsamen Vertreter vom Landgericht München abgewiesen; Ansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder in der Prüfung
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One Square Advisory Services GmbH: Penell GmbH: Klage des Treuhänders MSW GmbH gegen den gemeinsamen Vertreter vom Landgericht München abgewiesen; Ansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder in der Prüfung
08.02.2017 / 10:21
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München, 08. Februar 2016 - Eine von der Sicherheitentreuhänderin MSW GmbH
gegen die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter der
Gläubiger der EUR 5.000.000,00 7,75 % Anleihe der Penell GmbH (ISIN
DE000A11QQ82 / WKN A11QQ8) (die "Anleihe") wegen angeblicher
Pflichtverletzung erhobene Klage vor dem Landgericht München I wurde mit
Urteil vom 1. Februar 2017 (Az.: 30 O 4564/16) abgewiesen.
Das Landgericht München I sah keine Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen,
erforderliche Kausalitäten oder Schäden und wies die Klage vollumfänglich
ab.
Nach Einschätzung der One Square Advisory Services GmbH erhob die
Sicherheitentreuhänderin MSW GmbH diese von Beginn an aussichtslose Klage
nur deshalb, um von eigenen Pflichtversäumnissen abzulenken. Darüber hinaus
ist zu befürchten, dass die Kosten für dieses überflüssige Verfahren von
der Sicherheitentreuhänderin aus dem Sicherungsgut zum Nachteil der
Anleihegläubiger entnommen werden.
Der gemeinsame Vertreter lässt daher derzeit Ansprüche gegen die MSW GmbH
als Sicherheitentreuhänderin prüfen. Interessierte Anleihegläubiger können
sich für weitere Informationen an die One Square Advisory Services GmbH
wenden.
Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
Fax: +49 89 15 98 98 22
penell@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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