CLLB Rechtsanwälte: Nach BGH-Urteil: Schluss mit immer höheren Bankgebühren
DGAP-Media / 09.01.2017 / 09:42
* BGH kippt Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Privat- und
Geschäftskonten.
* Nach Klage der Rechtsanwaltskanzlei CLLB erstattet Münchner Großbank
Gebühren in voller Höhe zurück.
* In einem der vom BGH entschiedenen Fälle ging es um über 77.000 Euro, die
als zu Unrecht pro Buchungskosten kassierte Gebühren zurückzuzahlen waren.
Berlin, 15. Januar 2017 - Seit Jahren leiden Sparer und Anleger unter
Minizinsen. Und auch den Banken sind die Zinseinnahmen weggebrochen,
weshalb sie seit geraumer Zeit kräftig an der Gebührenschraube drehen - zum
Leidwesen ihrer Kunden. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) - zumindest
teilweise - einen Riegel vorgeschoben, indem er die Unwirksamkeit einer
Klausel festgestellt hat, die als Teilentgelt für die Führung eines
Geschäftsgirokontos einen einheitlichen "Preis pro Buchungskosten"
festlegt.
Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass die Klausel unwirksam ist, weil sie so zu
verstehen sei, dass auch bei fehlerhaften Buchungen beziehungsweise deren
Korrektur eine Vergütung für das Kreditinstitut fällig würde. Derartige
Korrekturbuchungen aber müssten Banken von Gesetzes wegen unentgeltlich
erledigen. Da nach den Formulierungen der Klausel zu Unrecht Gebühren
verlangt werden könnten, sei die Klausel insgesamt unwirksam.
Aufgrund der aktuellen Entscheidung des BGH hat die auf Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB mit Sitz in
München und Berlin nunmehr für einen von ihr vertretenen Mandanten beim
Amtsgericht München Zahlungsklage zur Rückerstattung der Buchungskosten
erhoben. Nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung hat die verklagte
Münchner Großbank die zu Unrecht erhobenen Gebühren in voller Höhe
zurückerstattet. Neben der Rückzahlung der Gebühren hat sich die Bank zudem
dazu verpflichtet, dem Kläger auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu
erstatten.
"Eine unwirksame Klausel kann nicht Anspruchsgrundlage für die vom Kunden
entrichteten Gebühren für jeden Buchungsposten bilden", betont Rechtsanwalt
Alexander Kainz von CLLB. "Alle pro Buchungsposten gezahlten Gebühren
innerhalb der Verjährungsfrist von zehn Jahren erfolgten mithin ohne
Rechtsgrund und können vom Bankkunden zurückverlangt werden", so Kainz
weiter.
Die Kanzlei CLLB weist darauf hin, dass dabei erhebliche Summen
zusammenkommen können: In einem der vom BGH entschiedenen Fälle ging es um
über 77.000 Euro, die als zu Unrecht pro Buchungskosten kassierte Gebühren
zurückzuzahlen waren.
Privat- oder Geschäftskunden, deren Bank oder Sparkasse in ihren
Bedingungen einen einheitlichen Preis pro Buchungsposten angesetzt hat,
sollten daher prüfen lassen, ob sie nicht Rückforderungsansprüche geltend
machen können", rät die Kanzlei CLLB und hat dafür ein Musterschreiben
entworfen, dass sich Bankkunden aus dem Internet unter
www.cllb.de/musterschreiben-machen-sie-ihr-geschaeftskonto-gebuehrenfrei/
herunterladen und ihrer Bank vorlegen können. Nach erfolgter Rückantwort
der Bank empfiehlt CLLB, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der die
Ansprüche juristisch prüft.
Pressekontakt:
István Cocron
Tel.: +49 (0)30 / 288 789 6-0
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Mail: cocron@cllb.de
Über CLLB
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 gegründet und ist damit
nunmehr seit über zehn Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig.
Mittlerweile ist sie eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet
des Kapitalanlegerschutzes und arbeitet mit einem Team von über 16
hochqualifizierten Anwälten in München und Berlin zusammen. Neben dem
Kapitalanlagerecht hat sich CLLB auch auf dem Gebiet des
Versicherungsrechts etabliert und vertritt Privatpersonen unter anderem bei
Erstattungsansprüchen bei Augenoperationen.
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Emittent/Herausgeber: CLLB Rechtsanwälte
Schlagwort(e): Finanzen
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