DGAP-Adhoc: RENÉ LEZARD Mode GmbH: bittet die Anleihegläubiger um eine Verlängerung der Zinsstundung und des Verzichts auf Kündigungsrechte
DGAP-Ad-hoc: RENÉ LEZARD Mode GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
RENÉ LEZARD Mode GmbH: bittet die Anleihegläubiger um eine Verlängerung der Zinsstundung und des Verzichts auf Kündigungsrechte
05.01.2017 / 14:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die RENÉ LEZARD Mode GmbH ("Emittentin") wird die Gläubiger der RENÉ LEZARD
Anleihe 12/17 mit der ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR ("Anleihegläubiger")
am 9. Januar 2017 zu einer erneuten Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne
Versammlung nach § 18 SchVG im Zeitraum von Dienstag, 24. Januar 2017 um
0:00 Uhr (MEZ) bis Freitag, 27. Januar 2017 um 8:00 Uhr (MEZ) auffordern
("Abstimmung ohne Versammlung").
In der Gläubigerversammlung vom 9. November 2016 beschlossen die
Anleihegläubiger unter anderem eine bis zum 31. März 2017 befristete
Stundung der am 26. November 2016 fällig gewordenen Zinszahlung für die
Zinsperiode vom 26. November 2015 bis zum 25. November 2016 sowie einen bis
zum 31. März 2017 befristeten Verzicht auf bestimmte Kündigungsrechte.
Zudem wählten die Anleihegläubiger die Schirp Neusel & Partner
Rechtsanwälte mbB ("gemeinsamer Vertreter") befristet bis einschließlich
zum 30. Juni 2017 zu ihrem gemeinsamen Vertreter.
Die Emittentin wird vorschlagen, dass die Anleihegläubiger in der
Abstimmung ohne Versammlung folgendes beschließen:
- Die Verlängerung der Stundung der Zinszahlung für die Zinsperiode vom
26. November 2015 bis zum 25. November 2016 bis einschließlich zum 31.
Mai 2017,
- Die Verlängerung des Verzichts auf bestimmte Kündigungsrechte bis
einschließlich zum 31. Mai 2017,
- Die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, die Verlängerung der
Zinsstundung sowie des Kündigungsverzichts bis einschließlich zum 31.
Mai 2017 jederzeit durch einseitige Erklärung gegenüber der Emittentin
mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger beenden zu können,
- Die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, dass er alleine dazu
berechtigt ist, die Verlängerung der Zinsstundung sowie des
Kündigungsverzichts bis einschließlich zum 31. Mai 2017 mit Wirkung für
und gegen alle Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin zu erklären
und zu beenden.
- Die Entfristung der bis zum 30. Juni 2017 befristeten Bestellung des
gemeinsamen Vertreters.
Ende der Ad-hoc Meldung
Kontakt:
Kontakt:
RENÉ LEZARD Mode GmbH
Heinz Hackl
Sprecher der Geschäftsführung
Tel.: 09324 3020
05.01.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
RENÉ LEZARD Mode GmbH
Industriestraße 2
97359 Schwarzach
Deutschland
Internet:
www.rene-lezard.com
ISIN:
DE000A1PGQR1
WKN:
A1PGQR
Börsen:
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
534465 05.01.2017 CET/CEST