DGAP-Adhoc: AIXTRON SE: Erlöschen des Übernahmeangebots der Grand Chip Investment GmbH
DGAP-Ad-hoc: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Fusionen & Übernahmen
AIXTRON SE: Erlöschen des Übernahmeangebots der Grand Chip Investment GmbH
08.12.2016 / 14:03
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
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AIXTRON SE: Erlöschen des Übernahmeangebots der Grand Chip Investment GmbH
AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender
Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt
bekannt, dass die Grand Chip Investment GmbH (GCI) heute mitgeteilt hat,
dass das am 29. Juli 2016 veröffentlichte freiwillige öffentliche
Übernahmeangebot der GCI zum Erwerb aller Aktien, einschließlich durch ADSs
repräsentierter Aktien, der AIXTRON SE (AIXTRON) wegen des Ausfalls einer
Angebotsbedingung erloschen ist.
Laut der Mitteilung der GCI ist aufgrund des am 2. Dezember 2016 durch den
Präsidenten der Vereinigten Staaten erteilten Verbots der Übernahme des USGesch
äfts von AIXTRON durch die chinesische Bieterin die Bedingung einer
Genehmigung der Transaktion durch das Committee on Foreign Investment in
the United States (CFIUS) bzw. den US-Präsidenten aus Ziffer 4.2.2 (ii) der
Angebotsunterlage nicht erfüllt.
Damit ist das öffentliche Übernahmeverfahren der GCI beendet, d.h. es kann
nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Meldung der GCI kann auf der Webseite des Bundesanzeigers
(www.bundesanzeiger.de) abgerufen werden.
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Sprache:
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Unternehmen:
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Dornkaulstraße 2
52134 Herzogenrath
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Fax:
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DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0
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A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT
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TecDAX
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq
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528013 08.12.2016